Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Fachabteilung 6B

An das

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014  WIEN

 

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

è Pflichtschulen und Kinderbetreuung

                                                                   

Bearbeiter: DDr. König
Tel.:  (0316) - 877 - 2097
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Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-17.01-2/2002-7

Bezug:

BMUKK-12.690/1-III/2/2009

Graz, am 13. Februar 2009

 

Ggst.:

Entwurf einer Novelle

des Schulorganisationsgesetzes

im Rahmen des Begutachtungs-

und Konsultationsverfahrens;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 4. Februar 2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf des Schulorganisationsgesetzes im Rahmen des Begutachtungs- und Konsultationsverfahrens wird folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu § 7 Abs. 7

 

Die Ausweitung des Modellversuches wird begrüßt und als wertvoller Beitrag für eine gemeinsame Schule aller 10- bis 14-jährigen betrachtet.

 

Zu § 7a Abs. 4

 

Da in der Steiermark neben den 6 Werteinheiten des Bundes 6 Lehrerwochenstunden pro Klasse gewährt werden, ergibt sich eine andere Ausgangssituation im Verhältnis zu den anderen Bundesländern. Diese Ausgangslage wäre bei der im § 7a Abs. 4 vorgesehenen bundeseinheitlichen Betreuung durch das BIFI zu berücksichtigen.

 

 

Zu den Kosten:

 

Im Hinblick auf die vorgenannten Bemerkungen bewirkt eine Ausweitung des Modellversuches zusätzliche Kosten auch für das Land Steiermark.

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Landesamtsdirektor

 

(Dr. Gerhard Ofner)