Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Fachabteilung 10A

An das

Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1

1010 Wien

 

E-Mail: eva.vabitsch@lebensministerium.at

     

 

 

 

è Agrarrecht und ländliche Entwicklung

                                                                   

Forstwesen

Bearbeiter: Dr.Roland GÜNTHER
Tel.:  (0316) 877-6912
Fax:   (0316) 877-6900
E-Mail: fa10a@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-18.01-14/2001-4 

Bezug:

BMLFUW-LE.4.1.5/0002-I/3/2009

          Graz, am 10. April 2009

 

Ggst.:

Änderung des Forstgesetzes 1975;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem mit do. Schreiben vom 2.03.2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf einer Änderung des Forstgesetzes 1975, wird seitens des Bundeslandes Steiermark folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu § 172 Abs. 1 letzter Satz:

Die derzeit geltende Regelung führte in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen, da einzelne Grundeigentümer der Meinung waren, die Organe der Forstaufsicht wären nicht berechtigt, auch private Wege zu Erreichung des Waldes zu benützen. Durch eine eindeutige Formulierung der neuen Bestimmung sollte daher klargestellt werden, dass Organe in Ausübung des Forstaufsichtsdienstes berechtigt sind, Forststraßen und private Anbindungen des Waldes an das öffentliche Wegenetz zu benützen, wenn dies zur Erreichung des Waldes erforderlich ist.

Folgende Formulierung wird vorgeschlagen:

„Zu diesem Zwecke sind ihre Organe berechtigt, jeden Wald zu betreten und hiezu auch die Forststraßen oder sonstigen Wege im Wald zu befahren, sowie vom Waldeigentümer, seinen Forstorganen und Forstschutzorganen Auskünfte und Nachweise zu verlangen, soweit sie für die Forstaufsicht von Bedeutung sind.“

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

(Dr. Gerhard Ofner)