Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
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Fachabteilung 10A An das Bundesministerium für Land- und Stubenring 1 1010 Wien
E-Mail: kornelia.loidl@lebensministerium.at
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è Agrarrecht und ländliche Entwicklung
Bearbeiter: Dr.Roland GÜNTHER Bei Antwortschreiben bitte |
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GZ: |
FA1F-18.01-45/2007-2 |
Bezug: |
BMLFUW-LE.4.3.1/0001-I/2/2009 |
Graz, am 10. April 2009 |
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Ggst.: |
Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes
1997; |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem mit do. Schreiben vom 23.03.2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf einer Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, wird seitens des Bundeslandes Steiermark folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu den einzelnen Bestimmungen:
Zu Ziffer 5 (§ 20 Abs. 6):
Im letzten Satz wird der Ausdruck „Gebrauchsinformation“ verwendet, während z.B. in § 12 Abs. 10 der Ausdruck „Gebrauchsanweisung“ verwendet wird.
In § 20, wo die Kennzeichnung geregelt ist, wird in Abs. 1 Z. 17 der Ausdruck „eine Gebrauchsanweisung und die Aufwandmenge“ verwendet.
Es sollte daher klargestellt werden, ob der Begriff „Gebrauchsinformation“ im Sinne von „Gebrauchsanweisung“ oder als Umschreibung für „eine Gebrauchsanweisung und die Aufwandmenge“ verwendet wird und der Begriff „Gebrauchsinformation“ durch die entsprechende Formulierung ersetzt werden, um begriffliche Unklarheiten möglichst zu vermeiden.
Zu Ziffer 19 (§ 37 Abs. 13):
Zum besseren Verständnis sollte es in der zweiten Zeile statt „ … bereits Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt …“ lauten „ … bereits Pflanzenschutzmittel, die gemäß § 11 zugelassen oder gemäß § 3 Abs 4 gemeldet sind, in Verkehr bringt …“
Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.
Für die Steiermärkische Landesregierung
Der Landesamtsdirektor
(Dr. Gerhard Ofner)