Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Fachabteilung 10A

An das

Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1

1010 Wien

 

E-Mail: kornelia.loidl@lebensministerium.at

     

 

 

 

è Agrarrecht und ländliche Entwicklung

 

Bearbeiter: Dr.Roland GÜNTHER
Tel.:  (0316) 877-6912
Fax:   (0316) 877-6900
E-Mail: fa10a@stmk.gv.at

Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-18.01-45/2007-2

Bezug:

BMLFUW-LE.4.3.1/0001-I/2/2009

Graz, am 10. April 2009

 

Ggst.:

Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem mit do. Schreiben vom 23.03.2009, obige Zahl, übermittelten Entwurf einer Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997, wird seitens des Bundeslandes Steiermark folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu den einzelnen Bestimmungen:

Zu Ziffer 5 (§ 20 Abs. 6):

Im letzten Satz wird der Ausdruck „Gebrauchsinformation“ verwendet, während z.B. in § 12 Abs. 10 der Ausdruck „Gebrauchsanweisung“ verwendet wird.

In § 20, wo die Kennzeichnung geregelt ist, wird in Abs. 1 Z. 17 der Ausdruck „eine Gebrauchsanweisung und die Aufwandmenge“ verwendet.

Es sollte daher klargestellt werden, ob der Begriff „Gebrauchsinformation“ im Sinne von „Gebrauchsanweisung“ oder als Umschreibung für „eine Gebrauchsanweisung und die Aufwandmenge“ verwendet wird und der Begriff „Gebrauchsinformation“ durch die entsprechende Formulierung ersetzt werden, um begriffliche Unklarheiten möglichst zu vermeiden.

 

 

Zu Ziffer 19 (§ 37 Abs. 13):

Zum besseren Verständnis sollte es in der zweiten Zeile statt „ … bereits Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt …“ lauten „ … bereits Pflanzenschutzmittel, die gemäß § 11 zugelassen oder gemäß § 3 Abs 4 gemeldet sind, in Verkehr bringt …“

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

(Dr. Gerhard Ofner)