Zl.
12-REP-43.00/09 Ht/Hak |
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
A-1031 WIEN KUNDMANNGASSE 21 POSTFACH 600 DVR 0024279
VORWAHL Inland: 01, Ausland: +43-1 TEL. 711 32 / Kl. 1202 TELEFAX 711 32 3775
Wien, 14. August 2009
An das Per
E-Mail
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1031 Wien
An das
Präsidium des Nationalrats Per
E-Mail
Betr.: Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird
Bezug: Ihr E-Mail vom 22. Juli 2009
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung:
Allgemein bestehen gegen den Entwurf keine Einwände.
Es wird angeregt, als ständiges Mitglied des Abgrenzungs- und Klassifizierungsbeirates auch einen Vertreter des Hauptverbandes zu bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Hauptverband: