AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

     

 

 

Fachabteilung 4A

An das

Bundesministerium für Justiz

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

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begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

è Finanzen und Landeshaushalt

                                                                   

Finanzausgleich, Abgaben und Legistik

Bearbeiter: Mag. Manfred Trimmel
Tel.: 
0316/877-3384
Fax:  
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E-Mail:
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Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen

 

 

GZ:

FA1F-12.01-18/2003-6

Bezug:

BMJ-B10.075/0004-I 7/2009

Graz, am 28. Oktober 2009

 

Ggst.:

Entwurf eines Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 – RÄG 2010; Stellungnahme des Landes Steiermark.

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem mit do. Schreiben vom 02.10.2009, obiger Zahl, übermittelten Entwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetzes 2010 sollen u. a. die Verwaltungslasten für österreichische Klein- und Mittelbetriebe durch die Anhebung der für die Rechnungslegungspflicht maßgeblichen Buchführungsgrenzen von 400.000 Euro auf 700.000 Euro substantiell reduziert werden.

 

Aus finanzausgleichsrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass dadurch eine geschätzte jährliche Minderung von 1 bis 5 Mio. Euro im Bereich der Einkommenssteuer und eine einmalige Minderung im Bereich der Umsatzsteuer von rund 20 Mio. Euro bewirkt wird.

 

Da der gegenständliche Ministerialentwurf am 12. Oktober 2009 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingelangt ist und die Stellungnahmefrist bis 30. Oktober 2009 festgesetzt wurde, entspricht diese Vorgangsweise nicht den Bestimmungen der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, in der eine Fristsetzung von mindestens vier Wochen festgeschrieben ist.

 

Auf Grund der fehlenden exakten Darstellung der Folgekosten für die Bundesländer ist davon auszugehen, dass der gegenständliche Gesetzesentwurf als nicht im Sinne der Konsultationsmechanismusvereinbarung zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt anzusehen ist.

 

Jedenfalls wird für den Fall der Umsetzung des gegenständlichen Gesetzesvorhabens der Ersatz der Ertragsanteilsminderung auf Seiten des Bundeslandes Steiermark eingefordert.

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

 

(Dr. Gerhard Ofner)