Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 Wien

 

per E-Mail

 

Geschäftszahl:

BMUKK-12.727/0007-III/4/2009

 

SachbearbeiterIn:

Mag. Bernhard Guth

 

Abteilung:

III/4

 

E-Mail:

bernhard.guth@bmukk.gv.at

 

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2371/53120-812371

 

Ihr Zeichen:

BMF-010000/0037-VI/A/2009

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

 

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988,

das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuer-

gesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz

1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die

Abgabenexekutionsordnung und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert

werden (Abgabenänderungsgesetz 2009 - AbgÄG 2009); Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dankt für die Übermittlung des im Betreff genannten Entwurfes und nimmt wie folgt Stellung:

 

Wenngleich gegenwärtig nicht Gegenstand der aktuellen Begutachtung darf auf die geboten erscheinende steuerrechtliche Begünstigung von Zuwendungen an Pädagogische Hochschulen entsprechend dem Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005), BGBl. I Nr. 30/2006 idgF, aufmerksam gemacht werden. Momentan umfasst die Begünstigung des § 4a EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2009 entsprechend Z 1 lit. a die „Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen“. Die Begünstigung stellt derzeit auf die Vergleichbarkeit mit dem Universitätsgesetz 2002 ab, die Pädagogischen Hoch­schulen werden derzeit nicht explizit erwähnt. Aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wäre eine Aufnahme der Pädagogischen Hochschulen als Spenden­begünstigte in die gegenständliche Regelung wünschenswert. Dies aufgrund folgender Argu­mente:

-     Seit dem Hochschulgesetz 2005 sind die Pädagogischen Hochschulen hinsichtlich ihrer Struktur mit Universitäten nach dem UOG 1993 vergleichbar. Insbesondere wurde auch das Instrument der Teilrechtsfähigkeit eingeführt.

-     Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen erstrecken sich gemäß § 8 leg. cit. neben der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf wissenschaftlichem Niveau auch auf die wissen­schaftlich-berufsfeldbezogene Forschung.

-     Ein zentrales Element der Reform der Pädagogischen Hochschulen war das Ziel, Drittmittel­einnahmen (Einnahmen von privaten Personen und Einrichtungen) zu forcieren. Die Spendenbegünstigung ist ein wesentliches Argument, um Spenden von privaten Personen und Einrichtungen lukrieren zu können.

-     Auch im Hinblick auf den weiteren begünstigten Empfängerkreis für Zuwendungen gemäß § 4a EStG 1988 (ua. Fachhochschulen, diverse Institute und Einrichtungen) erscheint es geboten, die Spendenbegünstigung auch für Pädagogische Hochschulen gesetzlich vorzu­sehen.

 

Es wird daher angeregt, die Pädagogischen Hochschulen ebenfalls in den § 4a EStG 1988 auf­zunehmen und darf in diesem Zusammenhang folgender Formulierungsvorschlag unterbreitet werden: „… 1. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von

-     Forschungsaufgaben oder

-     der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künst­lerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 sowie dem Hochschulgesetz 2005 entsprechen,

sowie die damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgenden Einrichtungen:

a)   Universitäten, Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besonderen Einrichtungen. …“.

 

Neben den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen besteht ähnlich wie im universitären Bereich die Möglichkeit der Anerkennung von privaten Pädagogischen Hochschulen und von privaten Studiengängen.

 

In Entsprechung des do. Ersuchens wird eine Kopie dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

 

Wien, 30. Oktober 2009

Für die Bundesministerin:

Mag. Andreas Bitterer

 

 

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