Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Dieses Gesetz ist ein besonderer Fall von Bürger- und Bürgerrechte-Ignorieren:

Bei einigen Regularien als Reaktion auf die Terrorgefahren muss man allgemein feststellen, dass sie wohl keinen Terroristen aufhalten werden, und damit nur der Bürgerberuhigung dienen, aber vielleicht noch der Bekämpfung der Kleinkrminalität dienen könnten.

Dies wird man vermutlich den neuen Reisepässen zugestehen können.

Bei den Fluggastkontrollen kommt schon die Verärgerung der Bürger hinzu, und gerade der letzte Anschlagsversuch zeigt, dass es zuerst mal an Personen und Strukturen liegt, in der Kriminalitätsbekämpfung besser zu werden, und nicht an Technologien und Daten.

 

Die Vorratsdatenspeicherung kann aber schon jeder nicht völlig dumme Kleinkriminelle umgehen, von einem Erfolgsbeweis, ja schon gar irgendeinem Erfolgsfall habe ich trotz jahrelanger Verfolgung der Diskussionen in allen Medien nicht finden können. Damit fehlt völlig die „Zweckmäßigkeit“ der Maßnahme, obwohl dies doch meines Wissens ein Erfordernis für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist!

Daneben gibt es natürlich die ohnehin sicherlich von anderen schon vielfach erwähnten Grundrechtsproblematiken betreff Verdachtsunabhängigkeit, Datenschutz etc.

 

Weiters soll wohl dieses Gesetz den Weg ebnen, abgesehen für weitere verdachtsunabhängige Verfolgungsmaßnahmen und datenschutzignorierenden Datensammlungen, für jene Regularien, die ACTA bringen soll, wo Beamte die Interessen einer privaten Lobby (insb. Medien und andere Hersteller elektronisch leicht kopierbarer Güter) vertreten sollen, statt die der Konsumenten = Gesamtbevölkerung.

 

Die Verfassungswidrigkeit gleichartiger Vorratsdatenspeichergesetze wurde schon von den obersten Gerichten anderer Länder bestätigt, und Sie wollen ein solches Gesetz dennoch beschließen?

Da dieses Gesetz einen sehr großen Teil der Bevölkerung trifft, wird es wohl sehr schnell vor dem VfGH landen. Eigentlich könnten sich die NR-Abgeordneten recht billig Punkte bei den Bürgern sammeln, indem sie sich von vornherein weigern, dieses Gesetz zu beschließen, und Rückgrat gegenüber der EU zeigen oder zumindest die EU auf die Verfassungsproblematik hinweisen, denn es wird nicht lange leben.

 


Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
 
E. WOLF
 
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Mag. Erlend WOLF
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