Ich erlaube mir zu Bundesgesetz mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 TKG 2003 geändert wird, 117/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Ganz abgesehen von der technischen Machbarkeit halte ich es für einen sehr bedenklichen Schritt, hoheitliche Aufgaben privaten Unternehmen zu übertragen.

 

Im speziellen Fall darf ich aber grundsätzlich die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung noch besonders in Zweifel ziehen:

 

Zum einen basiert sie auf einer permanenten Mutmassung  nicht rechtmässigen Verhaltens und ist damit eine freche Unterstellung gegen den Anstand, gegen die ich mich auf das schärfste verwehren möchte.

 

Zum Zweiten ist der Entwurf mangels technischer Kompetenz so auslegbar und lückenhaft formuliert, dass eine sinnvolle Anwendung jederzeit unterlaufen werden kann, von Diensteanbietern wie Nutzern ( z.B.

http://de.wikipedia.org/wiki/Steganographie ). Der Aufwand und die Schädigung der Bürgerrechte steht damit in keinem Verhältnis zum angeblichen (unbewiesenen) Nutzen.

 

Ich fordere unsere Vertreter im Nationalrat daher dringlich auf, diesen Entwurf abzulehnen.

 

                             MfG

 

                                   Georg Chytil