Sehr geehrte Damen und Herren,

werte Abgeordnete des Nationalrates

 

BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009

Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung

 

Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass ich und meine Familie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt werden, indem unsere elektronischen Daten gesammelt und über Monate hin gespeichert werden. Mein Verständnis unseres Wohlfahrtsstaates geht davon aus, dass Bürger/innen und gewählte politische Vertreter/innen ein Mindestmaß und Respekt und Vertrauen verbindet. Wenn die Politik gerade in Zeiten wie diesen -in denen Solidarität und eine Diskussion der Verteilungsgerechtigkeit neu gefordert sind - daran geht, ihre Bürger/innen auf argwöhnische Weise einer umfassenden Kontrolle zu unterwerfen, dann kann ich dies als repräsentativ Vertretener in dieser Art und Weise nicht unwidersprochen hinnehmen.

 

Möglicher Datenverlust an Dritte, hohe und vermeidbare Kosten, Unsinnigkeit dieser Maßnahme, Wirkungslosigkeit im "Kampf gegen das Verbrechen" und die Bankrotterklärung unserer Privatsphäre sind zentrale Punkte, die diesen Einspruch gegen die vorliegende Novelle rechtfertigen.

 

Darüber hinaus schließe ich mich der Stellungnahme der ARGE Daten vom 10.Jänner 2010 vollinhaltlich an.    

 

Mit besten Grüßen

 

Günter Kienböck, MAS

4040 Linz

 

 

 

 

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