Parlamentsdirektion
Begutachtungsverfahren
1010 Wien
per Mail übermittelt
Innsbruck, 15. Jänner2010
BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009 GZ 117/ME
Stellungnahme betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die geplante zwingende
Vorratsdatenspeicherung durch Betreiber von Telekommunikationsdiensten zum
Zwecke der Strafverfolgung stellt
meines Erachtens in ihrem Grundsatz und in ihrer finalen Ausprägung eine
massive Grundrechtsverletzung und damit einhergehend die
Aufhebung der verfassungsmäßig garantierten „Unschuldsvermutung“
mit sich.
Besonders die (nicht vorhandenen)
Erfolge bei bisherigen ähnlichen Aktivitäten drängen für
mich den Schluss auf, dass es bei der Einführung
dieses Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung weniger um die (von uns allen
dringend gewünschte und von der Exekutive endlich zu erbringende)
Aufklärung der
„schweren Straftaten“ inklusive der (schlagwortmäßig
bereits bis zum Erbrechen überstrapazierten) Terrorbekämpfung geht,
sondern es entsteht für mich der Eindruck, dass dieses Gesetz dazu
geeignet ist, die Bevölkerung eines gesamten Staates per se zu
kriminalisieren
und unter staatliche Aufsicht zu stellen und somit der wahllosen Bespitzelung
und Pauschalverdächtigung Vorschub geleistet wird!
Zusätzlich sind gerade neben den privat organisierten Anbietern besonders
auch jene „öffentlichen“ Stellen, die dann Zugriff auf die
Daten erhalten sollen, bisher jeden Beweis dafür schuldig geblieben, dass
der sorgfältige und gesetzeskonforme Umgang mit den Daten,
die aus solch fragwürdigen Aktivitäten gewonnen werden, auch nur im
Ansatz gewährleistet sein wird.
Unzählige (Daten)Pannen und (zumindest für mich persönlich
anscheinend ganz offensichtlicher) Datenmissbrauch konnten sogar in der
jüngeren Vergangenheit (Datenweitergabe bei diversen Untersuchungsausschüssen,
subjektiv gefilterte Veröffentlichung von Ermittlungsdetails
aus laufenden Verfahren, missbräuchliche Datenverwendung für
Wahlwerbung, etc.) nicht nur nicht verhindert werden, sondern sind (zumindest
bisher)
ganz offensichtlich auch noch ohne jedwede Konsequenz politischer wie
juristischer Konsequenz geblieben.
Abgesehen vom Umstand, dass ich mich – wie bereits erwähnt - durch
dergestalte Aktivitäten des Gesetzgebers massiv in meinen
verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten eingeschränkt sehe, ist auch
der wirtschaftliche Aufwand durch den jetzt bereits absehbaren
äußerst bescheidenen Erfolg durch nichts zu rechtfertigen, auch das
allfällig verwendete Argument der Generalprävention ist im
Zusammenhang
mit „vorsorglicher
Schuldvermutung auf Vorrat“ auf das Schärfste zurückzuweisen.
Vielmehr scheint die Vorratsdatenspeicherung ein weiterer Schritt hin zur
lückenlosen Überwachung des Einzelnen zu werden und ich
halte es einem Staat wie Österreich für unwürdig, solche demokratiepolitisch fragwürdigen Gesetze in Kraft zu setzen und
fordere Sie auf, dieses Gesetz
unter der Berücksichtigung des oben Gesagten entweder gar nicht zu
beschließen oder zumindest nur
in massiv überarbeiteten Form einer erneuten Begutachtung zu unterwerfen.
Best regards
Andreas Bauer
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