Parlamentsdirektion

Begutachtungsverfahren

1010 Wien

per Mail übermittelt

 

Innsbruck, 15. Jänner2010

 

 

BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009 GZ 117/ME

 

 

 

Stellungnahme betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die geplante zwingende Vorratsdatenspeicherung durch Betreiber von Telekommunikationsdiensten zum Zwecke der Strafverfolgung stellt
meines Erachtens in ihrem Grundsatz und in ihrer finalen Ausprägung eine massive Grundrechtsverletzung und damit einhergehend die
Aufhebung der verfassungsmäßig garantierten „Unschuldsvermutung“ mit sich.

 

Besonders die (nicht vorhandenen) Erfolge bei bisherigen ähnlichen Aktivitäten drängen für mich den Schluss auf, dass es bei der Einführung
dieses Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung weniger um die (von uns allen dringend gewünschte und von der Exekutive endlich zu erbringende)

Aufklärung der „schweren Straftaten“ inklusive der (schlagwortmäßig bereits bis zum Erbrechen überstrapazierten) Terrorbekämpfung geht,
sondern es entsteht für mich der Eindruck, dass dieses Gesetz dazu geeignet ist, die Bevölkerung eines gesamten Staates per se zu kriminalisieren
und unter staatliche Aufsicht zu stellen und somit der wahllosen Bespitzelung und Pauschalverdächtigung Vorschub geleistet wird!

Zusätzlich sind gerade neben den privat organisierten Anbietern besonders auch jene „öffentlichen“ Stellen, die dann Zugriff auf die
Daten erhalten sollen, bisher jeden Beweis dafür schuldig geblieben, dass der sorgfältige und gesetzeskonforme Umgang mit den Daten,
die aus solch fragwürdigen Aktivitäten gewonnen werden, auch nur im Ansatz gewährleistet sein wird.
Unzählige (Daten)Pannen und (zumindest für mich persönlich anscheinend ganz offensichtlicher) Datenmissbrauch konnten sogar in der
jüngeren Vergangenheit (Datenweitergabe bei diversen Untersuchungsausschüssen, subjektiv gefilterte Veröffentlichung von Ermittlungsdetails
aus laufenden Verfahren, missbräuchliche Datenverwendung für Wahlwerbung, etc.) nicht nur nicht verhindert werden, sondern sind (zumindest bisher)
ganz offensichtlich auch noch ohne jedwede Konsequenz politischer wie juristischer Konsequenz geblieben.

Abgesehen vom Umstand, dass ich mich – wie bereits erwähnt - durch dergestalte Aktivitäten des Gesetzgebers massiv in meinen
verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten eingeschränkt sehe, ist auch der wirtschaftliche Aufwand durch den jetzt bereits absehbaren
äußerst bescheidenen Erfolg durch nichts zu rechtfertigen, auch das allfällig verwendete Argument der Generalprävention ist im Zusammenhang

mit „vorsorglicher Schuldvermutung auf Vorrat“ auf das Schärfste zurückzuweisen.

Vielmehr scheint die Vorratsdatenspeicherung ein weiterer Schritt hin zur lückenlosen Überwachung des Einzelnen zu werden und ich

halte es einem Staat wie Österreich für unwürdig, solche demokratiepolitisch fragwürdigen Gesetze in Kraft zu setzen und

fordere Sie auf, dieses Gesetz unter der Berücksichtigung des oben Gesagten entweder gar nicht zu beschließen oder zumindest nur
in massiv überarbeiteten Form einer erneuten Begutachtung zu unterwerfen.

 

Best regards
Andreas Bauer


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