Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit möchte ich in Bezug auf den Ministerialentwurf zur Abänderung des TKG 2003 (GZ BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009) Stellung nehmen.

 

Ich schließe mich dabei den Stellungnahmen der ARGE Daten und der Piratenpartei Österreichs an.

 

Eine jede Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG ist mit grundlegenden Menschenrechten (dem Gebot der Achtung der Privatsphäre des Art. 8 EMRK und die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK) unvereinbar und muss alleine deshalb schon kategorisch abgelehnt werden.

 

Der zu erwartende Nutzen in der Strafverfolgung scheint mir absolut vernachlässigbar zu sein und angesichts der bei einer Umsetzung entstehenden Grund- und Menschenrechtsverletzungen ist eine solche als gänzlich unverhältnismäßig anzusehen und somit abzulehnen.

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Dipl.Ing.(FH) Josef Irnberger