An das
BMVIT Sektion III,
Abteilung PT 2
Ghegastraße 1
1030 Wien
jd@bmvit.gv.at
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
Wien, 15. Jänner 2010
Betreff: BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009
Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 bezüglich der EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als ich, erst vor einigen Monaten, von der Gesetzesnovelle zur Vorratsdatenspeicherung erfuhr, dachte ich, dass es sich nur um einen schlechten Scherz handeln könne. Leider wurde ich eines besseren belehrt und konnte nicht glauben, dass eine derartige Beschneidung der Privatsphäre in einem Rechtsstaat wie Österreich möglich sein könnte.
Selbstverständlich, Kontrolle ist gut und auch in vielen Bereichen unumgänglich geworden, aber die geplante Novelle geht weit darüber hinaus.
Zu meinem Entsetzen wird das Ausmaß der geplanten Gesetzesänderungen nicht in einer adäquaten Form an die Öffentlichkeit gebracht und auch nicht ausreichend in den Massenmedien kommuniziert. Diesen Umstand bestätigte auch eine kleine, nicht repräsentative Umfrage meinerseits. Solange hier nicht hundertprozentige Aufklärungsarbeit mit breit gefächerten Informationskampagnen betrieben wird, sehe ich darin eine Bevormundung der Bürger und einen untragbaren Zustand.
Aus diesem Grund möchte mich der Stellungnahme der ARGE DATEN anschließen.
Ich teile die Meinung, dass die geplante Novelle ist NICHT Grundrechtskonform ist!
Ich möchte Sie nochmals bitten sich genauestens mit diesem Gesetzesentwurf auseinander zu setzen und diesem nicht zuzustimmen.
Hier geht es um UNSERE Grundrechte!
Die Rechtstaatlichkeit, die zu unserem Kulturgut heute dazugehört, darf nicht zerstört werden!
Hoffnungsvoll und mit besten Grüßen
eine besorgte Studentin