Sehr geehrte Damen & Herren,

 

 

  nachfolgend meine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf:

 

  Das Ansinnen, mit dem verpflichtenden Speichern heikler Kommunikationsdaten unbescholtener Buerger Verbrechen zu klaeren, leidet an einigen recht einsichtigen Sachverhalten:

 

  Legale Umgehbarkeit

  Ausuferung der Ersatzkosten

  Fehlender Opferschutz

  Auswirkungen auf den Standort Oesterreich, Stw. "Informationszeitalter"

  Verletzung der Menschenwuerde

 

1) Mit der Österreichischen e-Business-Initiative wurde (Stichwort elektronische Signatur, e-Goverment, Buergerkarte) die Verbreitung sicherer Kommunikation basierend auf asymmetrischer Kryptographie vorangetrieben.

 

Basierend auf asymmetrischer Kryptographie lassen sich nicht nur Nachrichten sichern, sondern auch Kommunikationsdienste erstellen, die eine Nachvollziehbarkeit der Kommunikationswege unmöglich machen. Hierbei hat auch der Anbieter des Dienstes keine Information darueber, wer faktischer Adressat einer Nachricht war. Die den Ermittlungsbehörden im Anlassfall zu ueberlassenden Vorratsdaten zeigen technisch eine n:m-Kommunikation all jener in einem bestimmten Zeitraum anwesender Dienstenutzer.

 

Wollte man derartige, die Vorratsdatenspeicherung unterlaufenden Dienste unterbinden, so muesste dafuer die Grundlage der sicheren Signatur (Buergerkarte, etc.) verboten werden. Nicht umsonst gibt es in diktatorischen Staaten Ambitionen, sogenannte harte Kryptographie unter Strafe zu stellen resp. die Herausgabe der privaten Schluessel im Anlassfall vorzuschreiben. (Dass sich die Herausgabe des Schluessels jedoch mit identen Mitteln hintertreiben laesst, zeigt die Unsinnigkeit des Ansinnens.)

 

 

2) Der Entwurf der Novelle sieht einen Kostenersatz fuer den

zu taetigenden Aufwand vor. Dass es sich bei Kommunikationsdaten

um heikle personenbezogene Daten handelt, ist unstrittig - der

Aufwand, diese Daten vor dem Zugriff durch Dritte zu schuetzen,

ist dementsprechend hoch. Er ist insbesondere deshalb hoch,

weil zugleich ein rascher Zugriff der Behoerden vorzusehen

ist.

 

  Was ausser Acht blieb: Mit den heutigen Moeglichkeiten,

Rechenleistung anzumieten (Virtuelle Server, Cloud-Computing),

ist die Erbringung eines Kommunikationsdienstes im Sinne des

Entwurfes jedem möglich, der einen dafuer noetigen

Gewerbeschein innerhalb der EU loesen kann. Die noetigen

technischen Kenntnisse sind gering, wirtschaftliche Aufwaende

beim entsprechenden Geschaeftsmodell vernachlaessigbar.

Der Glaube, nur eine Handvoll grosser Provider waere mit

der Novelle betroffen, ist dank des Technikfortschritts

ein grober Irrtum.

 

  Sollte der Entwurf umgesetzt werden, so ist jedem ratsam,

einen derartigen Dienst (Email, VOIP, etc.) anzubieten und vom

Staat den dafuer noetigen Kostenersatz zu lukrieren, d.h. eben

_keinen Antrag auf Erlass der Speicherverpflichtung zu stellen!

Ob ein Datensatz pro Monat zu schuetzen ist oder eine Million,

ist fuer den zu treibenden Aufwand nahezu unerheblich.

 

Ohne daher gleichzeitig das Anbieten von Kommunikationsdiensten

vehement zu regelmentieren und damit EU-widrig den Wettbewerb

einzuschraenken, werden die Kostenersatzzahlungen zwangsweise

ausufern.

 

 

3. Eine naheliegende Fragestellung wurde, soweit ich es

ueberblicke, nicht adressiert: Welche Rechte haben jene, deren

Kommunikations-/Bewegungsdaten durch Fehler oder schuldhaftes

Verhalten der Anbieter in die Haende Dritter gelangte? Die Regelung

schafft nicht nur gegen deren Willen weitere potentielle Taeter

(die Anbieter), sondern auch Opfer (Nutzer, deren Daten in falsche

Haende fielen).

 

 

4. Der Entwurf fuehrt an: "Auswirkungen auf die Beschäftigung und

den Wirtschaftsstandort Österreich: Keine. "

 

  Dem ist heftig zu widersprechen. Kommunikation ist im

Kommunikationszeitalter die Schluesseltechnologie schlechthin!

Jegliche gesetzliche Regelung, die hierfuer zusaetzliche Aufwendungen

fordert, haelt Investoren ab. Wer gegenteiliger Ansicht ist,

muesste sogar eine positive Auswirkung konzedieren, ergibt

sich doch ein Markt (a) fuer allumfassende Datensicherung zwecks

Vorrats-DS, abgestimmt auf Klein-/ Mittel- oder Grossanbieter,

sowie (b) ein Innovationsschub fuer Techniken, eben diese Speicherung

voellig gesetzeskonform ad absurdum zu fuehren, d.h. einerseits

die Ersatzleistungen zu erhalten, andererseits nur Daten zu liefern,

die, siehe oben, nahezu keinerlei Wert haben.

 

 

5. Den generellen Einwaenden hinsichtlich Verletzung der Menschen-

wuerde ist zuzustimmen. Mit der flaechendeckenden Kriminalisierung

und Ueberwachung Unbescholtener wird eine Grenze ueberschritten, wie

selten zuvor in der Geschichte.

 

 

  Konklusio: Der Entwurf triff die Falschen und verursacht Kosten

ungeahnten Ausmasses. Ja schlimmer noch ist mit der Verfolgung

unsinniger und falscher Faehrten mit einem Rueckgang der

Ermittlungserfolge zu rechnen.

 

 

  mit freundlichen Gruesse -

 

- georg w. mueller, eigenhaendig

 

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georg w. mueller

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