Sehr geehrte Damen & Herren,
nachfolgend meine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf:
Das Ansinnen, mit dem verpflichtenden Speichern heikler Kommunikationsdaten unbescholtener Buerger Verbrechen zu klaeren, leidet an einigen recht einsichtigen Sachverhalten:
Legale Umgehbarkeit
Ausuferung der Ersatzkosten
Fehlender Opferschutz
Auswirkungen auf den Standort Oesterreich, Stw. "Informationszeitalter"
Verletzung der Menschenwuerde
1) Mit der Österreichischen e-Business-Initiative wurde (Stichwort elektronische Signatur, e-Goverment, Buergerkarte) die Verbreitung sicherer Kommunikation basierend auf asymmetrischer Kryptographie vorangetrieben.
Basierend auf asymmetrischer Kryptographie lassen sich nicht nur Nachrichten sichern, sondern auch Kommunikationsdienste erstellen, die eine Nachvollziehbarkeit der Kommunikationswege unmöglich machen. Hierbei hat auch der Anbieter des Dienstes keine Information darueber, wer faktischer Adressat einer Nachricht war. Die den Ermittlungsbehörden im Anlassfall zu ueberlassenden Vorratsdaten zeigen technisch eine n:m-Kommunikation all jener in einem bestimmten Zeitraum anwesender Dienstenutzer.
Wollte man derartige, die Vorratsdatenspeicherung unterlaufenden Dienste unterbinden, so muesste dafuer die Grundlage der sicheren Signatur (Buergerkarte, etc.) verboten werden. Nicht umsonst gibt es in diktatorischen Staaten Ambitionen, sogenannte harte Kryptographie unter Strafe zu stellen resp. die Herausgabe der privaten Schluessel im Anlassfall vorzuschreiben. (Dass sich die Herausgabe des Schluessels jedoch mit identen Mitteln hintertreiben laesst, zeigt die Unsinnigkeit des Ansinnens.)
2) Der Entwurf der Novelle sieht einen Kostenersatz fuer den
zu taetigenden Aufwand vor. Dass es sich bei Kommunikationsdaten
um heikle personenbezogene Daten handelt, ist unstrittig - der
Aufwand, diese Daten vor dem Zugriff durch Dritte zu schuetzen,
ist dementsprechend hoch. Er ist insbesondere deshalb hoch,
weil zugleich ein rascher Zugriff der Behoerden vorzusehen
ist.
Was ausser Acht blieb: Mit den heutigen Moeglichkeiten,
Rechenleistung anzumieten (Virtuelle Server, Cloud-Computing),
ist die Erbringung eines Kommunikationsdienstes im Sinne des
Entwurfes jedem möglich, der einen dafuer noetigen
Gewerbeschein innerhalb der EU loesen kann. Die noetigen
technischen Kenntnisse sind gering, wirtschaftliche Aufwaende
beim entsprechenden Geschaeftsmodell vernachlaessigbar.
Der Glaube, nur eine Handvoll grosser Provider waere mit
der Novelle betroffen, ist dank des Technikfortschritts
ein grober Irrtum.
Sollte der Entwurf umgesetzt werden, so ist jedem ratsam,
einen derartigen Dienst (Email, VOIP, etc.) anzubieten und vom
Staat den dafuer noetigen Kostenersatz zu lukrieren, d.h. eben
_keinen Antrag auf Erlass der Speicherverpflichtung zu stellen!
Ob ein Datensatz pro Monat zu schuetzen ist oder eine Million,
ist fuer den zu treibenden Aufwand nahezu unerheblich.
Ohne daher gleichzeitig das Anbieten von Kommunikationsdiensten
vehement zu regelmentieren und damit EU-widrig den Wettbewerb
einzuschraenken, werden die Kostenersatzzahlungen zwangsweise
ausufern.
3. Eine naheliegende Fragestellung wurde, soweit ich es
ueberblicke, nicht adressiert: Welche Rechte haben jene, deren
Kommunikations-/Bewegungsdaten durch Fehler oder schuldhaftes
Verhalten der Anbieter in die Haende Dritter gelangte? Die Regelung
schafft nicht nur gegen deren Willen weitere potentielle Taeter
(die Anbieter), sondern auch Opfer (Nutzer, deren Daten in falsche
Haende fielen).
4. Der Entwurf fuehrt an: "Auswirkungen auf die Beschäftigung und
den Wirtschaftsstandort Österreich: Keine. "
Dem ist heftig zu widersprechen. Kommunikation ist im
Kommunikationszeitalter die Schluesseltechnologie schlechthin!
Jegliche gesetzliche Regelung, die hierfuer zusaetzliche Aufwendungen
fordert, haelt Investoren ab. Wer gegenteiliger Ansicht ist,
muesste sogar eine positive Auswirkung konzedieren, ergibt
sich doch ein Markt (a) fuer allumfassende Datensicherung zwecks
Vorrats-DS, abgestimmt auf Klein-/ Mittel- oder Grossanbieter,
sowie (b) ein Innovationsschub fuer Techniken, eben diese Speicherung
voellig gesetzeskonform ad absurdum zu fuehren, d.h. einerseits
die Ersatzleistungen zu erhalten, andererseits nur Daten zu liefern,
die, siehe oben, nahezu keinerlei Wert haben.
5. Den generellen Einwaenden hinsichtlich Verletzung der Menschen-
wuerde ist zuzustimmen. Mit der flaechendeckenden Kriminalisierung
und Ueberwachung Unbescholtener wird eine Grenze ueberschritten, wie
selten zuvor in der Geschichte.
Konklusio: Der Entwurf triff die Falschen und verursacht Kosten
ungeahnten Ausmasses. Ja schlimmer noch ist mit der Verfolgung
unsinniger und falscher Faehrten mit einem Rueckgang der
Ermittlungserfolge zu rechnen.
mit freundlichen Gruesse -
- georg w. mueller, eigenhaendig
--
georg w. mueller
A-1130, Maygasse 42/15/27
+4369924360000
georg.mueller@gms.at