Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009 kann ich mich als österreichischer Staatsbürger der Stellungnahme der ARGE-Daten 3/SN-117/ME nur anschließen.
Eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Verkehrsdaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte!
Mit freundlichen Grüßen,
Rene Avi
--
Ing. Rene Avi
Schellenseegasse 5a/2209
A-1230 Wien