Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezüglich der Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009 kann ich mich als österreichischer Staatsbürger der Stellungnahme der ARGE-Daten 3/SN-117/ME nur anschließen.

 

Eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Verkehrsdaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Rene Avi

 

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Ing. Rene Avi

Schellenseegasse 5a/2209

A-1230 Wien