Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist nicht mit den Grundrechten vereinbar das so eine Richlinie umgesetzt werden soll.
Soweit ich weiss gilt für jeden die Unschuldsvermutung, was bedeuted dass man nicht ohne Verdachtsmomente daten von Bürger erfassen kann.

Ich hoffe das diese Richtlinie nicht umgesetzt wird und sich Ósterrech dagegen öffentlich auspricht.

Danke
Andreas Dauböck