Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist nicht mit den Grundrechten vereinbar das so eine Richlinie umgesetzt werden
soll.
Soweit ich weiss gilt für jeden die Unschuldsvermutung, was bedeuted dass
man nicht ohne Verdachtsmomente daten von Bürger erfassen kann.
Ich hoffe das diese Richtlinie nicht umgesetzt wird und sich Ósterrech
dagegen öffentlich auspricht.
Danke
Andreas Dauböck