S.g. Damen und Herren,
ich übergebe Ihnen hier meine
Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes
2003 hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG über die
Vorratsspeicherung
Die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten aller Nutzer
elektronischer
Kommunikationsdienste stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte, insb.
das Gebot der
Achtung der Privatsphäre des Art. 8 EMRK, das Grundrecht auf Datenschutz
des Art. 1 DSG, das
Fernmeldegeheimnis des Art. 10a StGG und das Kommunikationsgeheimnis des §
93 TKG, das
Recht auf freie Meinungsäußerung der Art. 10 EMRK und Art. 13 StGG
sowie die
Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK dar. Auch wenn der vorliegende
Gesetzesentwurf
versucht, Grundrechtsverletzungen möglichst gering zu halten, kann nicht
darüber hinweggetäuscht
werden, dass bereits die Speicherung von Kommunikationsdaten an sich grob
unverhältnismäßig in
Grundrechte eingreift. Die Verletzung der Grundrechte entsteht hierbei nicht
erst durch die Nutzung
der gespeicherten Daten, sondern bereits durch die gesetzliche Anordnung der
fortwährenden,
pauschalen Speicherung von Kommunikationsdaten.
Als selbst in der EDV in Österreich tätiger Staatsbürger bin ich
über diese Entwicklungen und
Vorhaben zutiefst besorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Windisch
Rennweg 89/12/1
1030 Wien
Austria, Europe