Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des

Telekommunikationsgesetzes 2003 hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie

2006/24/EG über die Vorratsspeicherung

 

Ich ersuche dringend, vom Beschluss des geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung abzusehen. Es stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar, der in keiner Weise gerechtfertigt ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht erfüllt! Bedenklich ist, dass jede schwere Straftat eine Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen soll, so dass die Terrorismusbekämpfung nur mehr zum Vorwand wird.

 

Zur näheren Erläuterung der massiven Kritik, die von zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen geäußert wurden und werden, möchte ich insbesonders auf die Stellungnahme der ARGE DATEN verweisen.

 

 

Freundliche Grüße
 
Mag. Peter Blazek

Journalist

1130 Wien

Fasholdgasse 4/5