Eisenstadt, am 15.1.2010
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2227
Mag.a Elke Landl, LL.M
Zahl: LAD-VD-B404-10026-6-2010
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird; Stellungnahme
Bezug: BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung, folgende Stellungnahme abzugeben:
Es wird begrüßt, dass der Entwurf eine Speicherverpflichtung von sechs Monaten vorsieht und sich damit an den Mindesterfordernissen der Richtlinie 2006/24/EG orientiert.
Bemerkt wird allerdings, dass aus ho. Sicht die Anknüpfung an „schwere Straftaten“ in § 102a des Entwurfes einer Präzisierung bedarf. Es wird eine explizite Aufzählung der Straftaten als sinnvoll erachtet, die sich an der primären Zielsetzung der Richtlinie – Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus – orientieren sollte.
Beigefügt wird, dass eine Ausfertigung dieser Stellungnahme an die e-mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at ergeht.
Mit freundlichen Grüßen!
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 15.1.2010
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller