Von

Matthias Fassl

Hof-Äcker 4

A-2100 Stetten

 

elektronisch übermittelt an:

Parlamentsdirektion

Begutachtungsverfahren

A-1010 Wien

mailto:begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

 

Betrifft:

Stellungnahme zum Entwurf BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2009 Novelle des TKG 2003 zur Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG

 

Zum Ministerialentwurf 117/ME (XXIV. GP) Änderung des TKG 2003 nehme ich mit dringendem Ersuchen um Kenntnisnahme wie folgt Stellung:

 

*)Treffsicherheit der Vorratsdatenspeicherung

 

Terror-Organisationen und organisierte Kriminalitäts-Banden sind sicherlich gut genug organisiert um die technische Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung wird man deshalb kaum Fortschritte in der Bekämpfung organisierter Kriminalität machen. Allerhöchstens wird man mit der Vorratsdatenspeicherung Kleinkriminellen auf die Spur kommen. Am Ende bleibt nur noch eine nahezu Totalüberwachung der Kommunikation der braven Bürger denen die  Vorratsdatenspeicherung und deren Umgehung herzlich egal ist, weil sie eh nichts zu verbergen haben“.

 

Im folgenden werde ich auf die Nachteile eingehen die wir für diese absolut wirkungslose Vorratsdatenspeicherung hinnehmen müssten:

 

*)Eingriff in Privatsphäre

 

Durch die Vorratsdatenspeicherung wird offengelegt mit welchen Personen ich zu welcher Uhrzeit an welchem Ort kommuniziere. Dadurch wird das Recht auf private persönliche Beziehungen eindeutig schwer verletzt. Ich als Bürger will nicht das jemand anderer einfach nachvollziehen kann mit welchen Personen ich wie oft und wie lange kommuniziere!

 

*)Beschränkung der freien Meinungsäußerung

 

Ein freie Äußerung der eigenen Meinung ist ein wichtiger Bestandteil einer liberalen, demokratischen Gesellschaft. Eine Beschränkung dieser Freiheit kommt einer Absage der Demokratie gleich. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird Recht auf Freiheit zum Empfang und Mitteilung von Nachrichten verletzt, denn durch die massive Speicherung der Kommunikationsdaten ist die eigene Meinung nachvollziehbar (durch die Analyse mit wem man Nachrichten austauscht). Wenn man also seine Meinung frei äußern möchte kann man nicht mehr auf Medien zurückgreifen wo Vorratsdaten erhoben werden.

 

*) Aushöhlung des Fernmeldegeheimnis und des Kommunikationsgeheimnisses

 

Das Fernmeldegeheimnis stammt eigentlich vom Briefgeheimnis ab, das Briefgeheimnis untersagt unter anderem das Öffnen von Briefen. Die Vorratsdatenspeicherung wird nun mit dem Argument, dass die Briefe“ nicht geöffnet sondern nur Empfänger und Absender gespeichert werden, gerechtfertigt. Allerdings lässt das vollkommen außer Acht das der Absender eines Briefes seine eigene Anschrift gar nicht auf den Brief schreiben muss! Leider hat man bei der Kommunikation im Internet oder mit dem Telefon nicht die Möglichkeit auf einen Absender zu verzichten.

Warum sollte die Speicherung des Absenders einer Nachricht Rechtskonform sein?

 

Ausserdem kann man in bestimmten Fällen durchaus vom Empfänger einer Nachricht auf den Inhalt der Nachricht schliessen (z.B.

hilfe@krebshilfe.at, frauennotruf@wien.at, etc.). Damit wäre das Kommunikationsgeheimnis ebenso verletzt!

 

*) Aufhebung der Unschuldsvermutung

 

Die Daten die durch die Vorratsdatenspeicherung anfallen werden zur Rasterfahndung nach organisiertem Verbrechen benutzt. Dabei werden die Datenbestände nach bestimmten Merkmalen gesucht von denen man annimmt das sie auf die gesuchten Personen zutreffen.

Dabei werden viele Personen gefunden die gar nichts verbrochen haben (ich erinnere: die Schwer-Verbrecher werden die Vorratsdatenspeicherung umgehen). Diese Personen müssen dann ihre Unschuld beweisen. So funktioniert unser Rechtssystem nicht! Der Staat muss die Schuld von Personen beweisen, nicht umgekehrt! Damit wird die Unschuldsvermutung praktisch aufgehoben.

 

Die Unschuldsvermutung ist eine der bedeutenste Regelung des Rechtsstaatsprinzips, wenn die Unschuldsvermutung aufgehoben wird ist Österreich eigentlich kein Rechtsstaat mehr!

 

*) Weitere Begehrlichkeiten

 

Wenn Daten erst einmal gesammelt sind enstehen leicht weitere Begehrlichkeiten die man mit diesen Datenbeständen erfüllen könnte (auch secondary use“ genannt). In der Informatik gibt es ein Sprichwort alles, was mit Daten passieren kann, wird irgendwann passieren“. Wenn Daten erst einmal gesammelt sind werden sie zwangsläufig irgendwann für etwas verwendet für das die Daten eigentlich nicht erhoben wurden.

Deshalb sollte man so wenig Daten wie möglich erheben. Je weniger Daten vorhanden sind, desto weniger Missbrauch kann damit geschehen.

 

*) Fazit

 

Die Vorratsdatenspeicherung ist absolut wirkungslos um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und  beschränkt die Grundrechte der Bürger massiv. Wenn Österreich ein demokratischer Staat bleiben soll, darf die Vorratsdatenspeicherung keinesfalls umgesetzt werden!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Fassl