Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend der Novelle zum TKG 2003.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich schliesse mich der Stellungname der ARGE Daten an und fordere Sie auf, die Gesetzesänderung in dieser Form abzulehnen (siehe http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00117_03/imfname_177168.pdf).

 

Meiner Meinung nach ist eine Pauschalverdächtigung nicht nur Menschenrechtswidrig, sondern sehe ich in dem Gesetzesentwurf weitere Gefahren. Die Verwendung zur Verfolgung „schwerer Strafdaten“ ist nicht quantifiziert und vom jeweiligen (subjektiven) Standpunkt abhängig. Dies hat zur Folge, dass die Informationen zu Begehrlichkeiten führen, die zu einer (mehr oder weniger) schleichenden Aufweichung der ursprünglich gesetzten Grenzen führen. Als Beispiel möchte ich hierbei die Musikindustrie anführen, die in ihrer Stellungnahme bereits ihr Begehren zum Ausdruck bringt.

 

Führt man sich das „Small world phenomenon“ (Stanley Milgram, 1967) vor Augen, d.h. das eine weltweite Informationsweitergabe zwischen untereinander bekannte Personen statistisch (lediglich) über 6 Personen erfolgt, würde eine vollständige Verknüpfung der Daten (im Anlassfall) den Großteil der österreichischen Bevölkerung erfassen. So würde die Untersuchung einer Straftat auch die (Internet-) Gewohnheiten von Personen mit einbeziehen, die mit dem ursprünglichen Verdachtsfall eigentlich nichts zu tun haben. Ich bezweifle, ob die hierbei gewonnenen Erkenntnisse, z.B. bei unabhängigen minderschweren Straf- oder Zivilvergehen, unberücksichtigt bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dipl.-Ing. (FH)  Markus Eisenmann

Karlsbader Str. 17

5020 SALZBURG