Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 

 

Abteilung 3

An das

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è Wissenschaft und Forschung

                                                                   

     

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GZ:

FA1F-17.02-2/2001-2

Bezug:

BMUKK-13.469/0001-III/2/2010

Graz, am 30. März 2010

 

Ggst.:

Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird;
Stellungnahme des Landes Steiermark

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu dem mit do. Schreiben vom 4. März 2010, obige Zahl, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird, wird von Seiten  der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme abgegeben:


Gegen die vorgeschlagenen Änderungen bestehen keine Einwände.

Die geplante Novellierung des Bildungsdokumentationsgesetzes wird aber zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass für wesentliche Bereiche des österreichischen  Bildungswesens keine bzw. nur unzureichende statistische Daten  verfügbar sind. Dies belegen unter anderem die Ergebnissen der „Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsenene inkl. Basisbildung/Grundkompetenzen“, wo im Programmplanungsdokument auf Seite 19ff. festgestellt wird:

„Der Darstellung der entsprechenden Eckdaten insbesondere im Bereich „Basisbildung/Grundkompetenzen“ und „Nachholen des Hauptschulabschlusses“ muss jedoch vorausgeschickt werden, dass die entsprechenden Analysen und Prognosen auf einer schwachen Datenbasis beruhen. Das Unterschreiten von Bildungsstufen (wie z.B. des Hauptschulabschlusses) sowie die Bildungsbeteiligung und Höherqualifizierung Erwachsener über formale und nicht-formale Weiterbildung wird in der Bildungsstatistik nicht abgebildet, sondern allenfalls in Stichproben erfasst, weshalb es nur sehr ungenaue Anhaltspunkte für den tatsächlichen Nachholbedarf von Bildungsabschlüssen gibt.

Eines der Hauptprobleme in diesem Zusammenhang ist, dass die derzeitige Bildungsstatistik den Fokus vorwiegend auf angebotsorientierte, nicht jedoch auf für die Bedarfsentwicklung notwendige nachfrageorientierte Daten legt. Dies erschwert die Umsetzung einer LLL-Strategie.

Für die Bedarfsprognose im Programmbereich „Nachholen des Hauptschulabschlusses“ wurden deshalb im Wesentlichen Hochrechnungen bzw. Projektionen auf Basis der Schulstatistik vorgenommen, um zu realistischen Zielwerten zu gelangen. Für den Programmbereich „Basisbildung/Grundkompetenzen“ hingegen wurden zur Bedarfsschätzung die Ergebnisse des Mikrozensus 2008 herangezogen, da über das unterste Bildungs- und Qualifikationssegment im Rahmen der Bildungsstatistik überhaupt keine aussagekräftigen Daten verfügbar sind. Die Werte, die der Mikrozensus ausweist, beruhen auf einer Selbstauskunft der Haushalte und sind deshalb jedenfalls als absoluten „Mindestbedarf“ zu verstehen.

In der Länder-Bund-ExpertInnengruppe besteht auf Grund der dargelegten statistischen Defizite Einvernehmen, dass in möglichst kurzer Zeit jenes Kennzahlenmaterial definiert und in die allgemeinen statistischen Erhebungen aufgenommen werden muss, um eine zielgerichtete Erwachsenenbildungspolitik für die Länder und den Bund zu ermöglichen. Damit in Zusammenhang sollen die Länder bis 2013 Entwicklungspläne für alle drei Programmbereiche erstellen, welche als Planungsgrundlage für eine allfällige Fortsetzung der Initiative herangezogen werden können.“

 

 


Dem Präsidium des Nationalrates werden unter einem 25 Abdrucke dieser Stellungnahme zugeleitet. Eine weitere Ausfertigung ergeht an die E-Mail Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

 

Für die Steiermärkische Landesregierung

Der Landesamtsdirektor

 

(Mag. Helmut Hirt)