Innsbruck, am Freitag, 21. September 2018
Zahl: Kija-RE-2000/45-2010
DVR: 0059463
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/1 - Legistik
Herrn Mag. Martin Hofer
Herrengasse 7
1014 Wien
per E-Mail
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG – Novelle 2010); Begutachtungsverfahren
Bezug: BMI-LR1345/0002-III/1/2010
Sehr geehrter Herr Mag. Hofer!
Hiermit übermitteln wir die Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol zum Entwurf der ZDG -Novelle 2010.
Grundsätzlich gibt es von unserer Seite keinerlei Einwendungen gegen die ZDG -Novelle 2010.
Folgende Änderungen sind positiv hervorzuheben:
Die Erweiterungen der Zuweisungsmöglichkeit von Zivildienstleistenden auf Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen, die sich der Integration oder Beratung Fremder widmen, bedeuten eine sozial- und gesellschaftspolitisch wertvolle Arbeit für junge Menschen.
Dass Zivildienstpflichtige zukünftig auch jener Institution zugewiesen werden können, in der sie vor Antritt ihres Zivildienstes tätig waren, dient der Förderung der Interessen und des Engagements.
Weiters ist die Schaffung eines zusätzlichen Instanzenzuges durch die Zuständigkeitsverschiebung und damit verbunden ein besserer Rechtsschutz für die Zivildienstleistenden positiv hervorzuheben.
Auch die Änderung bezüglich des Urlaubsanspruches und die Möglichkeit einer zusätzlichen Sonderfreistellung aus persönlichen oder familiären Gründen im Ausmaß von einer Woche bedeuten eine Verbesserung für Zivildienstleistende.
Ebenso ist festzuhalten, dass die Änderung bezüglich der Evidenzhaltung der Daten über den geleisteten Zivildienst eine nachhaltige Sicherung für den Einzelnen bedeuten kann.
Mit freundlichen Grüßen
HRin Mag.a Elisabeth Harasser MMag.a Daniela Laichner
Kinder- und Jugendanwältin für Tirol Psychologin der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Ergeht an:
Präsidium des Nationalrates, Frau Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien, per E-Mail