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Gz ● BKA-920.754/0006-III/1/2010 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-7108 Ihr Zeichen ● BMVIT-210.819/0002-IV/SCH1/2010 |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden;
allgemeine Begutachtung
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes):
Zu Z 5:
Nach dem Wort „Einrichtung“ sollte die Wendung „bzw. „ÖBB Dienstleistungs GmbH““ eingefügt werden, da auch dieser Ausdruck in § 68 Abs.2 BB-PG ersetzt werden sollte.
Weiters wird angeregt, in § 1a BB-PG die Wendung „den dieses Bundesgesetz vollziehenden Einrichtungen“ durch die Wendung „der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau“ zu ersetzen.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
28. Juni 2010
Für die Bundesministerin:
HORVAT
Elektronisch gefertigt