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An das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2 1030 Wien
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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-112700/0012-I/4/2010 |
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Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf wie folgt Stellung zu nehmen:
Lt. § 14a Abs. 1 BHG iVm §§ 2 und 8 der Standardkostenmodell-Richtlinien – SKM-RL, BGBl. II 278/2009, sind bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen zu ermitteln und darzustellen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine Informationsverpflichtung, die Verwaltungskosten für Unternehmen auslöst und daher zu ermitteln und darzustellen sind.
Gemäß dem Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 1. September 2009 wird ersucht, im Vorblatt eine Überschrift „Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen“ sowie eine zusammenfassende Aussage aufzunehmen.
Gemäß den zitierten Rechtsvorschriften müssen die Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen in den Erläuterungen dargestellt werden.
Zudem ist dem Entwurf, das mit Hilfe der Verwaltungskostenrechner auszufüllende Formblatt anzuschließen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die Darstellung der Verwaltungskosten für Unternehmen im Vorblatt, in den Erläuterungen und durch das Formblatt vorzunehmen und dem Bundesministerium für Finanzen rechtzeitig vor Erlassung zu übermitteln.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
23.06.2010
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)