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13. FSG-Novelle – Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Herzlichen Dank für die Unterlagen; ich nehme als Mitglied des Kraftfahrbeirates zur Thematik „Feuerwehrführerschein“ (13. FSG-Novelle) wie folgt Stellung:
Ich bin mir der Problematik des Lenkermangels im Blaulichtbereich, konkret bei Feuerwehren, bewusst und honoriert auch die Leistungen dieser Organisationen.
Dennoch sehe ich die Einführung eines solchen Führerscheines aus Gründen der „europarechtlichen Rahmenbedingungen“ bzw. aus Gründen der „Verkehrssicherheit“ skeptisch.
Wie im „Vorblatt“ zum Gesetzesentwurf im Punkt „Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ angeführt wird, führt die geplante Änderung zu einem „gewissen Spannungsverhältnis“ hinsichtlich der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG. Für den Fall, dass die geplante Regelung umgesetzt wird und sich im Nachhinein eine Nichtvereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben ergibt, sollte man bereits jetzt ein Alternativszenario vorbereiten, wo entsprechende Umsetzung und Durchführung – auch im Hinblick auf zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits ausgegebene „Bestätigungen“ – ermöglicht werden.
Als Mitglied des Kraftfahrbeirates spreche ich mich entschieden gegen die Bestimmung aus, wonach es dem jeweiligen Landesfeuerwehrkommandanten gestattet ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter welchen er diese mitzuführende Bestätigung (für das Lenken eines Feuerwehrfahrzeuges bis 5500 kg mit Führerschein der Klasse B) ausstellt. Diese Voraussetzungen müssen zentral, und für alle Bundesländer gleich geltend, festgelegt werden.
Auch ist aus dem Entwurf nicht erkennbar ob diese Voraussetzungen nur einmal erfüllt werden müssen, oder diese wiederkehrend abgefragt werden. Da davon auszugehen ist, dass Personen im Feuerwehreinsatz keine hohe quantitative km-Fahrleistung zu erbringen haben, spreche ich mich, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, für gesetzlich vorgeschriebene (in wiederkehrenden und regelmäßigen Abständen) Fahrsicherheitstrainings, mit dem entsprechenden Feuerwehrfahrzeug, aus. Damit kann im Einsatzfall, in der die Lenker unter großer physischer und psychischer Belastung stehen, eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Handhabung des Fahrzeuges gewährleistet werden.
Freundliche Grüße
Ing. Johann Sklona Fachverbandsobmann |