An

Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie

Abt.: II/ST4

z.Hd. Herrn Dr. Wilhelm Kast

Postfach 201

1000 Wien

 

 

 

Fachverbandsobmann Ing. Johann Sklona

 

Fachverband der Autobus-, Luftfahrt-
und Schifffahrtunternehmungen

Bundesparte Transport und Verkehr

der Wirtschaftskammer Österreich

Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien

T  05 90 900-3170 | F  05 90 900-283

E  paul.blachnik@wko.at

W  http://wko.at/bus-luft-schiff

 

 

 

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom            Unser Zeichen, Sacharbeiter                   Durchwahl                    Datum

                                                                               3170                23.6.2010

 

13. FSG-Novelle – Begutachtung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Herzlichen Dank für die Unterlagen; ich nehme als Mitglied des Kraftfahrbeirates zur Thematik „Feuerwehrführerschein“ (13. FSG-Novelle) wie folgt Stellung:

 

Ich bin mir der Problematik des Lenkermangels im Blaulichtbereich, konkret bei Feuerwehren, bewusst und honoriert auch die Leistungen dieser Organisationen.

 

Dennoch sehe ich die Einführung eines solchen Führerscheines aus Gründen der „europarechtlichen Rahmenbedingungen“ bzw. aus Gründen der „Verkehrssicherheit“ skeptisch.

 

Wie im „Vorblatt“ zum Gesetzesentwurf im Punkt „Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union“ angeführt wird, führt die geplante Änderung zu einem „gewissen Spannungsverhältnis“ hinsichtlich der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439 EWG. Für den Fall, dass die geplante Regelung umgesetzt wird und sich im Nachhinein eine Nichtvereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben ergibt, sollte man bereits jetzt ein Alternativszenario vorbereiten, wo entsprechende Umsetzung und Durchführung – auch im Hinblick auf zu diesem Zeitpunkt möglicherweise bereits ausgegebene „Bestätigungen“ – ermöglicht werden.

 

Als Mitglied des Kraftfahrbeirates spreche ich mich entschieden gegen die Bestimmung aus, wonach es dem jeweiligen Landesfeuerwehrkommandanten gestattet ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter welchen er diese mitzuführende Bestätigung (für das Lenken eines Feuerwehrfahrzeuges bis 5500 kg mit Führerschein der Klasse B) ausstellt. Diese Voraussetzungen müssen zentral, und für alle Bundesländer gleich geltend, festgelegt werden.

 

Auch ist aus dem Entwurf nicht erkennbar ob diese Voraussetzungen nur einmal erfüllt werden müssen, oder diese wiederkehrend abgefragt werden. Da davon auszugehen ist, dass Personen im Feuerwehreinsatz keine hohe quantitative km-Fahrleistung zu erbringen haben, spreche ich mich, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, für gesetzlich vorgeschriebene (in wiederkehrenden und regelmäßigen Abständen) Fahrsicherheitstrainings, mit dem entsprechenden Feuerwehrfahrzeug, aus. Damit kann im Einsatzfall, in der die Lenker unter großer physischer und psychischer Belastung stehen, eine ordnungsgemäße und verkehrssichere Handhabung des Fahrzeuges gewährleistet werden.

 

 

Freundliche Grüße

 

 

 

 

 

 


Ing. Johann Sklona

Fachverbandsobmann