|
Gz ● BKA-920.757/0018-III/1/2010 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-7108 Ihr Zeichen ● BMF-010105/0179-VI/3/2010 |
Bundesministerium für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien |
|
|
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 – FinStrG-Novelle 2010)
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zu dem gegenständlichen Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
Es wird davon ausgegangen, dass der im Vorblatt unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ angenommene Mehraufwand durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen abgedeckt werden kann und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung kommt.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
28. Juni 2010
Für die Bundesministerin:
HORVAT
Elektronisch gefertigt