Gz BKA-920.757/0017-III/1/2010

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bearbeiter Herr Mag Stanislav HORVAT

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Ihr Zeichen BMF-010000/0018-VI/A/2010

Bundesministerium für Finanzen

Hintere Zollamtsstraße 2b

1030 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 – BBKG 2010)

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zum gegenständlichen Gesetzentwurf wie folgt Stellung:

 

Es wird davon ausgegangen, dass der im Vorblatt unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ angenommene Mehraufwand durch geeignete personalorganisatorische Maßnahmen abgedeckt werden kann und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung kommt.

 

Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.

 

 

28. Juni 2010

Für die Bundesministerin:

HORVAT

 

 

 

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