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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82318
Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 770/10 Wien, 28. Juni 2010
Stellungnahme
zu BMF-010000/0018-VI/A/2010
An das
Bundesministerium für Finanzen
Zu dem mit Schreiben vom 15. Juni 2010 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu Art. 1 Z 8 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988, § 109B EStG 1988):
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Meldepflicht gemäß § 109b EStG 1988 würde bei den betroffenen Unternehmen und Körperschaften öffentlichen Rechts einen hohen Verwaltungsmehraufwand verursachen, der in keiner Relation zu etwaigen Steuermehreinnahmen steht. Dies gilt umso mehr, weil auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen in den meisten Fällen diese Einkünfte ohnehin nicht in Österreich besteuert werden können.
Es wird daher der ersatzlose Entfall von Art. 1 Z 8 des gegenständlichen Gesetzesentwurfs angeregt.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Jürgen Fischer Mag. Andrea Mader
Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 5
(zu MA 5 - 3794/10)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen