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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82349
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 1165-1/10 Wien, 2. Dezember 2010
dem das Gesetz vom 21. März 1890
betreffend die Regelung der äußeren
Rechtsverhältnisse der israelitischen
Religionsgesellschaft (IsraelitenG)
geändert wird;
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMUKK-9.090/0009-KA/2010
An das
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Zu dem mit Schreiben vom 15. Oktober 2010 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Zu § 14 Abs. 2:
§ 14 Abs. 2 des Gesetzentwurfes sieht vor, dass bei der Verpflegung von Mitgliedern der Israelitischen Religionsgemeinschaft bei Bundesheer, in Haftanstalten, öffentlichen Krankenanstalten, Versorgungs-, Pflege- oder ähnlichen Anstalten sowie öffentlichen Schulen auf die innerreligionsgesellschaftlichen Speisegebote Rücksicht zu nehmen ist.
Dazu darf festgehalten werden, dass in den öffentlichen Wiener Pflichtschulen eine Verköstigung unter Berücksichtigung der innerreligionsgesellschaftlichen Speisegebote aus faktischen Gründen nicht angeboten werden kann. Eine Konkretisierung, dass die Berücksichtigung des innerreligionsgesellschaftlichen Speisegebotes nur nach Maßgabe der gegebenen Möglichkeiten erfolgen kann, wird daher angeregt.
Selbstverständlich besteht aber die Möglichkeit der Einnahme von mitgebrachten Speisen, die den innerreligionsgesellschaftlichen Geboten entsprechen, was unterstützt wird.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Andrea Mader
Mag. Silvia Keplinger Senatsrätin
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 62
(MA62 - I/40762/10)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen