Eisenstadt, am 15.12.2010
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a Sandra Steiner
DVR: 0066737
Zahl: LAD-VD-B514-10007-4-2010
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird, Stellungnahme
Bezug: BMVIT-244.017/0024-II/ST7/2010
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:
Gegen den Entwurf bestehen keine Bedenken.
Die Ermöglichung der Harmonisierung von Konzessionslaufzeiten, die Feststellung der Straßeneignung gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 lit. a vor Einleitung des Vergabeverfahrens oder einer Direktvergabe, die Beseitigung einer möglichen Konkurrenzierung nicht-kommerzieller Verkehre durch kommerzielle Verkehre sowie die Anpassung der Konzessionsdauer an die maximal zulässige Vertragsdauer werden begrüßt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 15.12.2010
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller