Textfeld: Bundesministerium für Verkehr, 
Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien

Eisenstadt, am 15.12.2010

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

DVR: 0066737

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B514-10007-4-2010

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird, Stellungnahme

 

Bezug: BMVIT-244.017/0024-II/ST7/2010          

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Gegen den Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Die Ermöglichung der Harmonisierung von Konzessionslaufzeiten, die Feststellung der Straßeneignung gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 lit. a vor Einleitung des Vergabever­fahrens oder einer Direktvergabe, die Beseitigung einer möglichen Konkurrenzierung nicht-kommerzieller Verkehre durch kommerzielle Verkehre sowie die Anpassung der Konzessionsdauer an die maximal zulässige Vertragsdauer werden begrüßt.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                         Eisenstadt, am 15.12.2010

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller