|
|
|
An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien |
|
BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-111307/0005-I/4/2010 |
|
|
Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 unter der Zahl BMASK-40101/0017-IV/2010 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes und des Bundesbahngesetzes) wie folgt Stellung zu nehmen:
Bezüglich der geplanten Übertragung der Vollziehung der Agenden des Pflegegeldes von der ÖBB-Dienstleistungs GmbH an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau per 1.7.2011 und der Neuregelung des Selbstbehalts gemäß § 23 Abs. 3 BPGG (durch Einschränkung der Bemessungsgrundlage auf die versicherten aktiven Bediensteten) wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen bemerkt, dass die dazugehörigen finanziellen Erläuterungen nach wie vor unvollständig sind. Die Belastung der UG 23 gegenüber der derzeit gültigen Rechtslage wäre darzustellen.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung oben stehender Ausführungen. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
10. November 2010
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhatd Wallner
(elektronisch gefertigt)