Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Wien, 17. November 2010
ZVR-Zahl: 975476156
Betrifft Budgetbegleitgesetz
2011-2014
GZ-BMASK-40101/0017-IV/2010
Der Österreichische Landarbeiterkammertag nimmt zu obigen Entwurf wie folgt Stellung:
Die zuständigen Ministerien und sonstige Stellen haben diese bedeutsamen Änderungen über Monate ausgearbeitet, wir, die Begutachtenden, sollen dies in ein paar Wochen auf Punkt und Beistrich prüfen. Dies ist unmöglich. Die Bundesregierung hat unter Bruch der Verfassung, diese Vorhaben zu spät vorgelegt. Auch die gebrochene Verfassungsnorm hat ihren Sinn.
Da eine Begutachtung im Detail nicht möglich und zumutbar ist, kann sich eine Stellungnahme nur im Rahmen des Grundsätzlichen halten und einige Punkte hervorheben.
Pflegebereich: Sparen in diesem Bereich ist jedenfalls abzulehnen. Wenn dann nur durch Abbau von Bürokratie und Entfall von Doppelgleisigkeiten.
Zu Z 1 (§ 4 Abs. 2)
Die geplante Erhöhung des für Pflegestufen 1 und 2 erforderlichen Pflegebedarfs wird entschieden abgelehnt. Die Erhöhung unterläuft sämtliche Bemühungen der letzten Jahre, häusliche Pflege zu ermöglichen. Die Durchsetzung dieses Vorhabens würde einen deutlichen sozialen Rückschritt markieren. Und gerade die stille Mehrheit familieneigener Pflegekräfte treffen, die den Pfleglingen einen humanen Lebensabend bereiten.
Zu Z 2 (§ 5)
Grundsätzlich ist eine Korrektur des Missverhältnisses zwischen den Pflegestufen 6 und 7 begrüßenswert. Im vorgeschlagenen Ausmaß bleibt der Effekt freilich gering.
Zu Z 11 (§ 48 b)
Nach dem vorliegenden Entwurf besteht keine Rechtssicherheit für „Altfälle“. Es muss sichergestellt werden, dass Personen, die bereits vor dem 1.1.2011 Pflegegeld beantragt bzw. bezogen haben, auch bei Änderung der Umstände nach der derzeit geltenden Rechtslage beurteilt werden.
Der Vorsitzende: Der Generalsekretär:
Präsident Ing. Christian Mandl e.h. Mag. Walter Medosch e.h.