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BKA-601.409/0004-V/8/2010 |
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An das Bundesministerium |
Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Dr Clemens MAYR Pers. E-mail ● clemens.mayr@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2845 Ihr Zeichen ● BMWFJ-56.141/0002-C1/4/2010 |
für Wirtschaft, Familie und Jugend Abt. C1/4 |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) geändert
wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst teilt mit, dass der übermittelte Entwurf aus der Sicht seines Wirkungsbereichs keinen Anlass zu inhaltlichen Bemerkungen gibt. Auf folgende Punkte wird jedoch hingewiesen:
Am Ende des Einleitungssatzes ist ein Doppelpunkt anzufügen.
Entsprechend dem Hinweis im Rundschreiben des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst zur Vorbereitung des Budgetbegleitgesetzes (GZ BKA-603.722/0001-V/2/2010), Punkt 5.5., sollten die Ausführungen zur Kompetenzgrundlage in den Besonderen Teil der Erläuterungen (unter der Überschrift „Allgemeines“) aufgenommen werden.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.
29. Oktober 2010
Für den Bundeskanzler:
HESSE
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