LANDESSCHULRAT FÜR VORARLBERG |
*800000_9272142**800000_9272142* |
A-6901 Bregenz, Bahnhofstraße 12 DVR: 0106879 |
Zahl: 800000.03/0025-LSR/2010 |
Bregenz, 12.11.2010 |
(Bei Antwortschreiben bitte anführen)
An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien
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Sachbearbeiterin: Dr. Christiane Peter Telefon - DW: 05574 4960 610 e-mail: office.lsr@lsr-vbg.gv.at
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E-Mail: POST@II1.bmwfj.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird; Begutachtungsverfahren – Stellungnahme
GZ: BMWFJ-510101/0008-II/1/2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum vorliegenden Gesetzesentwurf nimmt der Landesschulrat für Vorarlberg gemäß § 7 Abs. 3 Bundesschulaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 240/1962 idgF wie folgt Stellung:
Zu Z 1 bis 3 (§§ 2 Abs. 1 lit. b, c, f, g, h und i sowie 6 Abs. 2 lit. a, c, d, f, g und h):
Die Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe auf das 24. Lebensjahr (bzw. bei Schwangeren, Müttern, Präsenz- oder Zivildienern und für erheblich behinderte Kinder auf das 25. Lebensjahr) wird abgelehnt.
In Anbetracht der Dauer der schulischen Ausbildungen bis zur Erlangung der Hochschulreife von mindestens 12 bzw. 13 Schuljahren ist der anschließende Abschluss eines Universitäts- bzw. Hochschulstudiums bis zur Vollendung des 24. (bzw. 25.) Lebensjahres nicht realistisch.
Durch den überaus großen Andrang von Student/innen an die Universitäten und Hochschulen und den daraus resultierenden Engpässen im Studien- und Prüfungsverlauf kann der
Abschluss eines regulären Universitäts- bzw. Hochschulstudiums in der Mindest-Studiendauer auch bei überdurchschnittlichem Arbeitseinsatz der Studierenden keinesfalls immer gewährleistet werden.
Um den Maturant/innen auch in Zukunft eine gesicherte Perspektive für ihre weitere Ausbildung nach der Matura bieten zu können wird vorgeschlagen, den Grundsatz der Gewährung der Familienbeihilfe bis zum Abschluss der Berufsausbildung beizubehalten.
Zu den weiters vorgeschlagenen Änderungen besteht kein Einwand.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten
HR Mag. Dr. Evelyn Marte-Stefani
Landesschulratsdirektorin
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