Die Vorsitzenden der
Senate der Österreichischen Universitäten
15. November 2010
Betr:
Parlament: 217/ME – XXIV. GP
BMWFJ: GZ 510.101/0008-II/1/2010
Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, geändert wird
Die Vorsitzenden der Senate der österreichischen Universitäten lehnen die geplante Verkürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe, wie sie im Entwurf vorgesehen ist, strikt ab.
Eine solche Änderung würde eine massive Verschlechterung der finanziellen Situation der Studierenden, insbesondere solcher aus finanzschwachen Familien, bedeuten. Nur wenige Studierende sind in der Lage, ihr Studium vor Vollendung des 24. Lebensjahres abzuschließen. Dies gilt insbesondere für Studierende, die eine BHS absolviert haben, was bekanntermaßen die Verlängerung der voruniversitären Ausbildung um ein Jahr bedingt.
Durch den Umstieg auf das Bachelor-/Mastersystem werden Studierende zwar nun in vielen Studien früher einen ersten universitären Abschluss erreichen. Selbst in diesen Fachrichtungen werden aber in Zukunft nicht weniger, sondern eher mehr Absolventinnen und Absolventen mit einer Berufsvorbildung auf Masterniveau (entsprechend den früheren Diplomstudien) gebraucht werden. Für eine kreative Tätigkeit oder eine verantwortungsvolle Position in der Wirtschaft ist zumindest der Abschluss eines Masterstudiums erforderlich. In mehreren Fachrichtungen ist ein kurzes Bachelorstudium überhaupt nicht möglich (insb. Medizin, Rechtswissenschaft, zahlreiche Kunststudien).
Eine Verkürzung der Dauer der finanziellen Unterstützung der Studierenden bzw. deren Familien höchstens bis zum Abschluss eines Bachelorstudiums würde sich daher erheblich nachteilig auf die österreichische Forschungslandschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich auswirken.
Helmut Fuchs
Sprecher
Ergeht an:
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