Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion Familie und Jugend Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien per E-Mail
|
|
|
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlasten-
ausgleichsgesetz geändert wird; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu dem oben angeführten am 28. Oktober 2010 zur Begutachtung ausgesandten Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
Zu § 46a Abs. 2 Z 4 und § 46a Abs. 4:
Diese beiden neuen Bestimmungen sollen eine Weitergewährung der Familienbeihilfe für Studierende an öffentlichen Universitäten durch Heranziehung der Datenbestände des Datenverbundes der Universitäten vereinfachen. Allerdings wäre das Zitat des Bildungsdokumentationsgesetzes in § 46a Abs. 2 Z 4 an die jüngste Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes (BGBl. I Nr. 48/2010) anzupassen:
Der Klammerausdruck „(§ 7 Abs. 4 des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002)“ müsste durch den Ausdruck „(§ 7a des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002)“ ersetzt werden.
Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zu Verfügung gestellt.
Wien, 17. November 2010
Für die Bundesministerin:
Dr. Iris Hornig
Elektronisch gefertigt