Ollmann Silvia
Gruberstr. 69
4020 Linz

 

BMWFJ
per e-mail

Franz-Josefs-Kai 51

1010 Wien

 

Kopie per e-mail an
begutachtugsverfahren@parlamtent.gv.at

 

Betr.:   Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren
GZ: BMWFJ-510101/0008-II/1/2010;

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit dem im Betreff näher bezeichneten Gesetzesentwurf beabsichtigt das BMWFJ u.a. die Verkürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe für in Berufsausbildung stehende Kinder auf das vollendete 24. Lebensjahr. Generell steht diese geplante Maßnahme bereits den Bestrebungen, die Geburtenrate in Österreich bzw. das Bildungsniveau in unserem Land zu steigern, entgegen. Abgesehen davon greift die Umsetzung dieses Entwurfes massiv in die Lebensplanung all jener bereits in Ausbildung stehender Kinder bzw. deren Eltern ein, welche bis zur geplanten Änderung des FLAG mit 1.3.2011 den begonnenen Ausbildungsweg noch nicht beendet haben werden. Durch diese finanzielle Mehrbelastung für Kinder bzw. Eltern ist zu erwarten, dass es zu einer hohen Zahl an Abbrüchen bereits begonnener Ausbildungen kommen wird.  

Des Weiteren lässt die geplante Änderung zur Gänze jene Fälle unberücksichtigt, sofern Kinder erst im Rahmen eines zweiten Bildungsweges ihr Ausbildungsziel verwirklichen möchten. In diesem Zusammenhang ergibt sich naturgemäß - durch gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für den Beginn eines zweiten Bildungsweges (z.B. Nachholung der Matura in Gymnasien für Berufstätige, Studienberechtigungsprüfung) -, dass ein anschließendes Studium im Regelfall nicht bis zum 24. Lebensjahr absolviert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ollmann Silvia