BUNDESMINISTERIUM

FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN

 

VÖLKERRECHTSBÜRO

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Tel.: 0501150-0, FAX: 0501159-310

e-mail: abtia@bmeia.gv.at

 

E-MAIL

 

GZ:

BMeiA-AT.8.15.02/0273-I.A/2010

Datum:

17. November 2010

Seiten:

2

An:

BMWFJ;  POST@II1.bmwfj.gv.at;

Cc

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Von:

SB:

Ges. Mag. Brunner, Ges. MMag. Schusterschitz, LR Mag. Csörsz

DW:

3992

 

 

BETREFF:   Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967,                           BGBl. Nr. 376, geändert wird; Stellungnahme des BMeiA

 

Zu GZ. BMWFJ-510101/0008-II/1/2010

vom 28. Oktober 2010

 

 

Das BMeiA nimmt zum oz. Entwurf wie folgt Stellung:

 

Durch die vorgeschlagene Änderung ergeben sich im Bereich des BMeiA folgende Auswirkungen:

 

Durch die beabsichtigte Herabsetzung des Anspruchs auf Familienbeihilfe auf ein Alter von 24 Jahren reduziert sich der Anspruch auf Kinderzulage gemäß § 4 GehG 1956 wodurch auch diverse Zuschläge und Zuschüsse im Rahmen der Auslandsbesoldung nicht mehr gebühren (Kinderzuschlag, Kinderzuschuss, Ehegattenzuschuss und Vorschuss zur Vorbeugung von Tropenkrankheiten) bzw. Kinder, die keine Familienbeihilfe mehr beziehen, bei anderen Zuschüssen (z.B. Wohnkostenzuschuss) nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

 

 

H. Tichy m.p.