Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend
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Wien, am 17. November 2010
GZ BMWFJ-510101/0008-II/1/2010
Stellungnahme der Hochschüler_innen der Universität Wien zur geplanten Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Hochschüler_innen der Universität Wien nimmt zum Entwurf wie folgt Stellung:
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Wien lehnt den vorliegenden Entwurf mit Ausnahme der Änderungen im § 31 (Schulbücher) dezidiert ab.
Die geplanten Änderungen betreffen vorallem sozial schwächere Studierende besoners hart und führen zu einer Bedrohung deren Existenz. Ab dem 26 Lebensjahr verlieren Studierende derzeit den Betrag von 2.685,90 Euro (Familienbeihilfe + Kinderabsatzbetrag), was in dieser Altersgruppe bereits jetzt zu einer vermehrten Armutsgefährdung führt. Diese Altersgrenze um 2 Jahre zu senken würde dazu führen, die Betroffenen vor die Entscheidung Armut oder vorzeitiger Studienabbruch zu stellen. Mehr als 27.000 Studierende wären hiervon betroffen. Zuätzlich sind zahlreiche Vergünstigungen, allen voran die der öffentlichen Verkehrsbetriebe, an die Familienbeihilfe gekoppelt. Ein Wegfall dieser stellt ebenfalls eine massive finanzelle Belastung für Studierende dar.
Die Streichung der 13. Familienbeihilfe beträfe ca 130.000 Studierende!
Die vom Familienministerium angeführten Begründungen stehen entweder in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen („Konsolidierungsbedarf“) oder stehen in keinem Zusammenhang mit der Novelle („Aufwendiger Vollzug“ bliebe wohl weiterhin bestehen).
Mit freundlichen Grüßen
Hochschüler_innenschaft der Universität Wien