ARGE
Soziale Berufsorientierung Vorarlberg
Wirtschaftspark
6840 Götzis
An
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Franz-Josefs-Kai 51
1010 Wien
Kopie an
Präsidium des Nationalrats
Dr. Karl Renner Ring 3
1017 Wien
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Götzis, am 17. Nov. 2010
BMWFJ-510101/0008-II/1/2010
Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, möchte die AGRE Soziale Berufsorientierung folgende Stellungnahme abgeben:
In Vorarlberg leisten derzeit 106 Jugendliche ein soziales Jahr zu ihrer Berufsorientierung ab. Durch die Verkürzung der Bezugsberechtigung der Familienbeihilfe von 24 auf 26 Jahre sind die Jugendlichen zwangsweise damit konfrontiert, dass in vielen Fällen (trotz Mindestausbildungsdauer) ein Abschluss der Berufsausbildung erst nach Erreichen des 24. Lebensjahres möglich wäre.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass diese Maßnahme eine Benachteiligung darstellt und ersuchen, auch die erfolgreiche Ableistung eines sozialen Jahres analog einer Ausnahmeregelung vpr Präsenz- und Zivildienst vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Claudio Tedeschi
ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg