ARGE

Soziale Berufsorientierung Vorarlberg

Wirtschaftspark

6840 Götzis

 

 

An

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Franz-Josefs-Kai 51

1010 Wien

post@bmwfj.gv.at

 

Kopie an

Präsidium des Nationalrats

Dr. Karl Renner Ring 3

1017 Wien

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Götzis, am 17. Nov. 2010

 

 

BMWFJ-510101/0008-II/1/2010

Begutachtungsverfahren zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

 

 

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, möchte die AGRE Soziale Berufsorientierung folgende Stellungnahme abgeben:

 

In Vorarlberg leisten derzeit 106 Jugendliche ein soziales Jahr zu ihrer Berufsorientierung ab. Durch die Verkürzung der Bezugsberechtigung der Familienbeihilfe von 24 auf 26 Jahre sind die Jugendlichen zwangsweise damit konfrontiert, dass in vielen Fällen (trotz Mindestausbildungsdauer) ein Abschluss der Berufsausbildung erst nach Erreichen des 24. Lebensjahres möglich wäre.

 

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass diese Maßnahme eine Benachteiligung darstellt und ersuchen, auch die erfolgreiche Ableistung eines sozialen Jahres analog einer Ausnahmeregelung vpr Präsenz- und Zivildienst vorzusehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Claudio Tedeschi

ARGE Soziale Berufsorientierung Vorarlberg