Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

Umwelt und Wasserwirtschaft

Abteilung  VI/2

 

Per email: abteilung.62@lebensministerium.at

Cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. November 2010

 

 

Betr: BMLFUW-UW.2.2.2/0019-VI/2/2010

Sachbearbeitung: Dr Meyer

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme zur ALSAG-Novelle 2010

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Grüne Klub nimmt zum Entwurf wie folgt Stellung:

 

Wir wenden uns entschieden gegen die vorgesehene Teilaufhebung der Zweckwidmung der Altlastenbeiträge für die Altlastensanierung. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Mio € jährlich, also in vier Jahren 140 €, gingen davon gemäß dem Entwurf über 48 Mio € in das allgemeine Budget. Im Jahre 2014 stünden  etwa nur mehr 16,5 Mio € für die Altlastensanierung (Förderungen und Ersatzvornahmen) zur Verfügung. Wie die Studie „Altlasten –Effekte und Ausblick“ vorrechnete, sind selbst bei Anwendung des Reparaturprinzips zur Sanierung der bestehenden Altlasten  5 – 6 Mrd € notwendig. Um innerhalb des zeitlichen Rahmens des „Leitbild Altlastenmanagement“ zu bleiben, nämlich die Sanierung bis 2050 abschließen zu können, sind jährliche Mittel in der Höhe von 70 – 100 Mio € notwendig! Das ist das Fünffache des nun  vorgesehenen Betrags!

 

Aufgrund des höheren Verbrennungsgrads in der Abfallwirtschaft ist das Aufkommen aus dem Altlastenbeitrag in letzter Zeit kontinuierlich gesunken. Deshalb wurde auch eine Reform des Altlastenbeitrags ins Auge gefasst, um die notwendigen Mittel aufbringen zu können.  Die im Entwurf vorgesehene Valorisierung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Entfällt jedoch die Zweckwidmung im beträchtlichen Ausmaß, so geht auch die Legitimation für eine Altlastenbeitragsreform verloren. So meinte der Präsident des Vereins „Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft“ gegenüber Report Plus (10-11/2010): „Dass der von der Abfallwirtschaft erbrachte Altlastensanierungsbeitrag teilweise in die Landwirtschaft fließen soll, ist skandalös und wird die Steuermoral sicher nicht heben.“ Die Novelle würde also einen doppelten Schaden bringen: Die Mittel kürzen und den Weg für eine Reform des Altlastenbeitrags abschneiden.

 

Die Altlastensanierung darf jedoch nicht zur Disposition gestellt werden. Die Sanierung ist zum Schutz der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, unserer Trinkwasserreserve, und der Menschen notwendig. Deshalb richten wir den dringenden Appell, von einer Aufhebung der Zweckwidmung Abstand zu nehmen. Vielmehr ist die Reform des Altlastenbeitrags in die Wege zu leiten, damit die notwendigen 70 - 100 Mio € jährlich für die Sanierung zur Verfügung stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Brunner e.h.