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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-112601/0008-I/4/2010 |
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Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem im Betreff genannten Gesetzesentwurf sowie zu den zwischenzeitig zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Finanzen stattgefundenen und den Entwurf adaptierenden Expertengesprächen ergänzend wie folgt Stellung zu nehmen:
Es wird ersucht, die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und Abs 4 bis 4b in Art. I nicht mit 1. Jänner 2011, sondern mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten zu lassen, um Rechtsklarheit zu schaffen und einen allfälligen zeitlichen „Graubereich“ im Jahr 2011 zu vermeiden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung oben stehender Ausführungen. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.
17.11.2010
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)