|
||||||||
|
Fachabteilung 13A An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Stubenbastei 5 1010 Wien
|
Bearbeiter: Mag. Eva Schmalzbauer Bei Antwortschreiben bitte |
|
|||||
|
GZ: |
FA1F- 18.03-7/2000-4 |
Bezug: |
BMLFUW-UW.2.2.2/0019-VI/2/2010 |
Graz, am 16. November 2010 |
|||
|
Ggst.: |
Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 (Altlastensanierungsgesetz); Stellungnahme des Landes Steiermark. |
|
|||||
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem mit do. Schreiben vom 29. Oktober 2010, obige Zahl, übermittelten Entwurf wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Allgemeines:
Die geplante teilweise Aufhebung der Zweckbindung der eingehobenen Altlastenbeiträge zur Budgetsanierung in § 11 des Entwurfes wird abgelehnt, da zu erwarten ist, dass die Reduktion der zur Verfügung stehenden Altlastenbeiträge massive Auswirkungen auf die Altlastensanierung in Österreich hat.
Durch die geplante Regelung wird ein in Europa einzigartiges System zur Sicherstellung der Finanzierung der Erkundung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten aufgegeben.
Die Einhebung der Altlastenbeiträge wurde mit Umwelt- und Lenkungsgedanken motiviert. Wenn nunmehr die eingehobenen Altlastenbeiträge durch Aufhebung der Zweckbindung nicht mehr zur Gänze für die Altlastensanierung zur Verfügung stehen, rückt das vom BMLFUW selbst in den „Umweltqualitätszielen 2005“ und dem „Leitbild Altlastenmanagement (2009)“ festgelegte Ziel der Erfassung historisch kontaminierter Standorte bis längstens 2025 und deren Sanierung und Wiedereingliederung bis längstens 2050 in den Wirtschafts- und Naturkreislauf in weite Ferne, wenn es nicht überhaupt unerreichbar wird.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt, dies nur elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landesamtsdirektor
(Mag. Helmut Hirt)