Textfeld: Bundesministerium für Land- und Forstwirt-schaft, 
Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien

Eisenstadt, am 19.11.2010

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B106-10031-11-2010

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2010); Stellungnahme

 

Bezug:   BMLFUW-UW.2.2.2/0019-VI/2/2010

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2010), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

Mit dem gegenständlichen Entwurf sollten nicht nur Beiträge (Z 1 des Entwurfes) erhöht werden, sondern es soll auch zu einem teilweisen Entfall der Zweckbindung kommen. Der Wegfall der Zweckbindung wird kritisch gesehen, da dadurch Umverteilungsergebnisse ermöglicht werden können, ohne z.B. derart, dass aus mit altlastenpflichtigen Tätigkeiten belasteten Regionen die Beiträge zwar abgeschöpft werden, jedoch anderswo Verwendung finden.

Die Verwendung der Gelder für altlastenfremde Zwecke aus Gründen der Budgetkonsolidierung wird daher ha. abgelehnt.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 19.11.2010

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller