Eisenstadt, am 19.11.2010
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a Sandra Steiner
Zahl: LAD-VD-B106-10031-11-2010
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2010); Stellungnahme
Bezug: BMLFUW-UW.2.2.2/0019-VI/2/2010
Mit dem gegenständlichen Entwurf sollten nicht nur Beiträge (Z 1 des Entwurfes) erhöht werden, sondern es soll auch zu einem teilweisen Entfall der Zweckbindung kommen. Der Wegfall der Zweckbindung wird kritisch gesehen, da dadurch Umverteilungsergebnisse ermöglicht werden können, ohne z.B. derart, dass aus mit altlastenpflichtigen Tätigkeiten belasteten Regionen die Beiträge zwar abgeschöpft werden, jedoch anderswo Verwendung finden.
Die Verwendung der Gelder für altlastenfremde Zwecke aus Gründen der Budgetkonsolidierung wird daher ha. abgelehnt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 19.11.2010
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis
Mit freundlichen Grüßen!
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Dr.in Handl-Thaller