Textfeld: Österreichisches Patentamt
Dresdnerstraße 87
1200 Wien

Eisenstadt, am 16.11.2010

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2344

Dr.in Martina Weinhandl

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B302-10017-3-2010

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme im Begutachtungsverfahren

 

Bezug:    1377-ÖPA/2010

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen grundsätzlich kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlament.gv.at“.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 16.11.2010

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller