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                                                                                 Wien, am 17. November 2010

GZ BMWF-52.250/0133-I/6/2010

Stellungnahme der Hochschüler_innenschaft der Universität Wien zur geplanten Änderung des Studienförderungsgesetzes

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Hochschüler_innenschaft der Universität Wien nimmt wie folgt Stellung:

Die Änderung  §30 Abs. 2 Z 4 bzw Z5 StudFG ist abzulehnen, da sie zur Existenzbedrohung von Studierenden über 24 Jahren durch den Wegfall der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages führt. (2.532 Euro etsprechen der jährlichen Familienbeihilfe plus Kinderabsatzbetrag). Die Studierendensozialerhebung 2009 zeigt ganz klar, dass Studierende über 26 Jahre (nach dem Wegfall dieser Beihilfen) vermehrt armutsgefährdet sind.

Zusätzlich ist diese Änderung abzulehnen, da diese insbesondere die sozial schwächsten Studierenden treffen würde. Es fehlt zudem jegliche sachliche Begründung, warum Studierende zwischen 24 und 26 Jahren 2.532,- Euro weniger erhalten sollen als unter 24-  und über 26-jährige.

Durch diese Änderung wären bis zu 9.000 StudienbeihilfenbezieherInnen betroffen.

Daher lehnen wir die geplante Änderung des § 30 Abs. 2 Z 4 und 5 StudFG entschieden ab.

Die vorgeschlagene Äderung des § 31 Abs. 3 bedeutet eine längst überfällige Anpassung von verheirateten Studierenden und Studierenden, die in einer eingetragenen PartnerInnenschaft leben.  Letzgenannte sollten auch direkt im StudFG explizit erwähnt werden, da dies zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall  ist, was eine Diskriminierung von homosexuellen Studierenden darstellt.

Daher begrüssen wir die gepante Änderung des § 31 Abs. 3 des StudFG.

Die vorgeschlagene Änderung des § 49 Abs. 3 StudFG bedeutet  eine Verschärfung für die  betroffenen Studierenden. Vor allem SelbsterhalterInnen werden dadurch zu Studienbeginn um Teile ihres Anspruchs auf Studienbeihilfe gebracht. Nachdem der September für das Wintersemester bereits als Auszahlungsmonat gilt obwohl das Studium vor allem an Universitäten erst im Oktober beginnt, kommt es dadurch zu einer Kürzung von Studienbeihilfe obwohl das relevante Einkommen bereits vor Studienbeginn erzielt wurde.

 

Die ÖH gibt zu bedenken, dass bei einer Änderung des § 49 in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des StudFG weitreichende Übergangsregelungen geschaffen werden müssen, da die Planung der Erwerbstätigkeit elementarer Bestandteil der Lebensplanung ist, und von plötzlichen Gesetzesänderungen unberührt bleiben sollte.

Weiters weisen wir darauf hin, dass mit der Neuregelung des § 49 StudFG eine völlig andere Zuverdienstgrenzen-Systematik implementiert wird als bei der Familienbeihilfe, und es somit für Studierende schwieriger wird, ihr Erwerbsleben anhand der von den beiden für Studierende zentralen Beihilfen zu planen.

Daher lehnen wir die geplante Änderung des § 31 Abs. 4 in Zusammenhang mit der geplanten Änderung § 49 Abs.3 StudFG entschieden ab.

Die vorgeschlagenen Änderungen des § 51 Abs. 3 StudFG sowie des § 68a StudFG finden die Zustimmung der Hochschüler_innenschaft der Universität Wien.

Zusammenfassung:

Die zu begutachtende Novelle des Studienförderungsgesetzes beinhaltet massive Verschlechterungen für jene Studierende, die von der aktuell diskutierten Familienbeihilfenkürzung betroffen wären.

Die Verbesserungen im Bereich verheirateter Studierender und Studierender in gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften sind aufgrund der geringen Anzahl der Betroffenen (vor allem im Vergleich zu der Anzahl der von Verschlechterungen Betroffenen) eher kosmetischer Natur.

 

Der Wegfall zweier Rückzahlungsgründe ist zu begrüßen, wenn auch längst überfällig; ebenso die Umbenennung der „Psychologischen Studentenberatung“ in „Psychologische Studierendenberatung“.

Die Verschärfungen bei der Zuverdienstgrenze erschweren die Berufsplanung der betroffenen Studierenden.

Gesamt betrachtet, lehnt die Hochschüler_innenschaft der Universität Wien die geplante Gesetzesnovelle als existenzgefährdend und unzureichend ab! Längst fällige Änderungen wie eine Anhebung der Höchststudienbeihilfe oder eine Anpassung an die veränderte Studienplanstruktur wurden nicht einmal angedacht.

 

Mit freundlichen Grüssen

                                                          Hochschüler_innenschaft der Universität Wien