Anschrift

An das

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

BMF - I/4 (I/4)
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien

Sachbearbeiter:
Mag. Hans-Jürgen Gaugl
Telefon +43 1 51433 501164
Fax +43 1514335901164
e-Mail Hans-Juergen.Gaugl@bmf.gv.at
DVR: 0000078

GZ. BMF-110102/0002-I/4/2010

 

 

 

Betreff:

»Entwurf eines weiteren Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Sonderunterstützungsgesetzes) sowie Entwurf eines Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes - AGG;

Stellungnahme des BMF (Frist: 17.11.2010)

 

Erledigungstext:

»Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 unter der Zahl BMASK-433.001/0083-VI/AMR/1/2010 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines weiteren Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Sonderunterstützungsgesetzes) sowie zum Entwurf eines Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes - AGG wie folgt Stellung zu nehmen:

 

In Artikel 1 des Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, hat die als Ziffer 2 vorgesehene Änderung des § 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen zu entfallen und die derzeitige Ziffer 6 müsste lauten:

 

„6. Dem § 79 wird folgender Abs. 110 angefügt:

„(110) § 6 Abs. 1, § 18 Abs. 2 lit. c, § 27 Abs. 2 und 4, § 28a sowie § 82 in der Fassung des Bundesgesetzes xxx/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

 

In Artikel 2 des Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden, ist Ziffer 4 nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen wie folgt abzuändern:

 

„4. Dem § 18 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Von den Ansprüchen auf Sonderunterstützung ist von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau ab dem Jahr 2011 zusätzlich ein Beitrag in der Höhe von 3,0 vH einzubehalten.“

 

Zum gleichzeitig übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zu Arbeit und Gesundheit geschaffen wird (Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz – AGG) erscheint es dem Bundesministerium für Finanzen fraglich, ob damit die definierte Zielsetzung, nämlich der dauerhafte Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen, tatsächlich besser erreicht werden kann. Auch auf Grund des dennoch zu erwartenden finanziellen Mehraufwandes regt das Bundesministerium für Finanzen an, das Vorhaben zunächst eingehend zu diskutieren.

 

In den Entwurf des Beitrages des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2011-2014 aufzunehmen wäre hingegen eine Änderung des AMPFG: § 2a Abs. 5 hätte zu entfallen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht um entsprechende Berücksichtigung oben stehender Ausführungen. Dem Präsidium des Nationalrates wurde diese Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen zum gegenständlichen Entwurf in elektronischer Form zugeleitet.

 

15. November 2010
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)