Gz BKA-920.755/0019-III/1/2010

Abteilungsmail iii1@bka.gv.at

bearbeiter Herr Mag Stanislav HORVAT

Pers. E-mail stanislav.horvat@bka.gv.at

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Ihr Zeichen BMASK-433.001/0083-VI/AMR/1/2010

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring  1

1010 Wien

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

 

Legistik; Budgetbegleitgesetz 2011-2014, BMASK, Sektion Arbeitsmarkt, Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden und Entwurf eines Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes 

 

 

 

Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zu den gegenständlichen Entwürfen wie folgt Stellung:

Sollte sich aus den geplanten Vorhaben ein Personalmehrbedarf (sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht) ergeben, wird davon ausgegangen, dass der allfällige Mehrbedarf durch entsprechende personal-/organisatorische Maßnahmen innerhalb des BMASK ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung in diesem Ressort kommt.

Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.

 

Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.

 

15. November 2010

Für die Bundesministerin:

HORVAT

 

 

 

Elektronisch gefertigt