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Gz ● BKA-920.755/0019-III/1/2010 Abteilungsmail ● iii1@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Mag Stanislav HORVAT Pers. E-mail ● stanislav.horvat@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-7108 Ihr Zeichen ● BMASK-433.001/0083-VI/AMR/1/2010 |
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Legistik; Budgetbegleitgesetz 2011-2014, BMASK, Sektion Arbeitsmarkt, Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden und Entwurf eines Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes
Das Bundeskanzleramt – Sektion III nimmt zu den gegenständlichen Entwürfen wie folgt Stellung:
Sollte sich aus den geplanten Vorhaben ein Personalmehrbedarf (sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht) ergeben, wird davon ausgegangen, dass der allfällige Mehrbedarf durch entsprechende personal-/organisatorische Maßnahmen innerhalb des BMASK ausgeglichen wird und es zu keiner personellen Ressourcenvermehrung in diesem Ressort kommt.
Im Übrigen darf auf die Bestimmungen des § 4 des geltenden Bundesfinanzrahmengesetzes verwiesen werden.
Unter einem ergeht eine Ausfertigung der Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates.
15. November 2010
Für die Bundesministerin:
HORVAT
Elektronisch gefertigt