Stellungnahme des ÖAMTC
zum Entwurf eines

Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz,

das Bundesbehindertengesetz und

das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden

GZ: BMASK-40101/0014-IV/2010

 

Der ÖAMTC bedankt sich für die Gelegenheit zur Begutachtung des vorliegenden Entwurfes und erlaubt sich zu den Novellierungsvorschlägen seine Stellungnahme abzugeben:

 

Artikel X2, Änderung des Bundesbehindertengesetzes (BBG)

Aufhebung der §§ 36 bis 39 (NoVA-Rückerstattung)

Aus Sicht des ÖAMTC muss die leistbare Mobilität speziell für Menschen mit Behinderung im besonderen Maße gefördert werden. Der derzeitige Entwurf zum Bundesbehindertengesetz sieht die Streichung der Rückvergütung der NoVA aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung vor. Der ÖAMTC nimmt die in den Erläuterungen angesprochenen Bemühungen zur Neugestaltung der "Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen" zur Kenntnis, fordert jedoch, dass diese Maßnahmen keinerlei Nachteile für behinderte Mitmenschen mit sich bringen dürfen.

Vor allem sollte – statt des seitens des Ministeriums in einer Presseaussendung vom 16. 11. 2010 angekündigten Freibetrages – ein Absetzbetrag festgelegt werden, der – in dem Falle, dass die anspruchsberechtigte Person nicht über entsprechendes steuerpflichtiges Einkommen verfügt – gegebenenfalls als Negativsteuer auszuzahlen ist.

 

Mag. Martin Hoffer

Mag. Martin Grasslober

ÖAMTC-Verkehr und Konsumentenschutz
Wien, November 2010