An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das behinderteneinstellungsgesetz ua Gesetze geändert werden; stellungnahme
gz. BMASK-40101/0014-IV/2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf ergeht nachstehende Stellungnahme:
Behinderteneinstellungsgesetz
§ 12 Abs. 1 BEinstG
3. Satz: Aus der Formulierung ist nicht erkennbar, ob die Krisenintervention vom Dienstgeber (“Vor Einleitung des Verfahrens……“) durchzuführen ist oder vom Behindertenausschuss.
§ 22a – 22n BEinstG:
Für die Österreichische Post AG gilt nicht das ArbVG, sondern das Post- Betriebsverfassungsgesetz (PBVG).
Durch diese Neuregelungen der Behindertenvertretung wären im
im § 53 PBVG entsprechende legistische Adaptierungen erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Albert Lechner