An das

Bundesministerium für 

Arbeit, Soziales und

Konsumentenschutz

 
 

 

 

 

 

 

 

 


Textfeld: Österreichische Post AG
Unternehmenszentrale
Postgasse 8
1010 Wien, Österreich

Tel.: +43 (0) 577 67 / 23589
Fax: +43 (0) 577 675 / 23589
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Textfeld: 17. NOVEMBER 2010Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das behinderteneinstellungsgesetz   ua Gesetze geändert werden; stellungnahme

gz. BMASK-40101/0014-IV/2010

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf ergeht nachstehende Stellungnahme:  

 

 

Behinderteneinstellungsgesetz

 

§ 12 Abs. 1 BEinstG

3. Satz: Aus der Formulierung ist nicht erkennbar, ob die Krisenintervention vom Dienstgeber (“Vor Einleitung des Verfahrens……“) durchzuführen ist  oder vom Behindertenausschuss.

 

§ 22a – 22n BEinstG:

Für die Österreichische  Post AG  gilt nicht das ArbVG, sondern das Post- Betriebsverfassungsgesetz (PBVG).

Durch diese  Neuregelungen  der Behindertenvertretung wären im

im § 53 PBVG entsprechende legistische Adaptierungen erforderlich.  

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Albert Lechner